OTC-Medikamente in Steuererklärung?

Hallo,

in der Steuererklärung gibt es „außergewöhnliche Belastungen“ unter die Arztrechnungen etc. eingetragen werden können, welche privat bezahlt werden. Was gilt für frei verkäufliche Medikamente, die man privat in der Apotheke (also ohne Rezept) oder einem Supermarkt kauft, Z. B. Aspirin, Hustensaft, Bronchialtropfen etc.? Dürfen die auch dort eingetragen werden?

Hallo,

Was gilt für frei verkäufliche
Medikamente, die man privat in der Apotheke (also ohne Rezept)
oder einem Supermarkt kauft, Z. B. Aspirin, Hustensaft,
Bronchialtropfen etc.? Dürfen die auch dort eingetragen
werden?

nein, nur die Medikamente, die von einem Arzt oder Heilpraktiker verofdnet wurden (siehe R 189 Einkommensteuerhandbuch). Das Rezept ist erforderlich, um die Zwangsläufigkeit, Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen nachzuweisen.
siehe auch
http://www.ndr.de/tv/markt/archiv/20040419_2.html
http://www.gesetzeskunde.de/Rechtsalmanach/Steuerrec…

Viele Grüße
C.

Hi !

Aber in der Praxis werden auch diese Rechungen immer wieder mit angesetzt und werden auch häufig anerkannt. Also erst mal probieren. Und wenn die Anerkennung abgelehnt wird, weiss man wenigstens, woran man ist.

BARUL76

Aber in der Praxis werden auch diese Rechungen immer wieder
mit angesetzt und werden auch häufig anerkannt. Also erst mal
probieren. Und wenn die Anerkennung abgelehnt wird, weiss man
wenigstens, woran man ist.

Ja, weil das in den allermeisten Fällen überhaupt keine Auswirkung hat:

http://www.steuerthek.de/handbuch/est/aussergewoehnl…