Wenn ich ein Gewerbe anmelde (GbR) und nicht Bilanzpflichtig bin (nur Einnahme/Ausgabenrechnung), muss mir das Finanzamt ohne Aufforderung bei der Anmeldung des Gewerbes mitteilen, was ich bei der Buchführung zu beachten habe, z.B. welche formalen Voraussetzungen Ein- und Ausgangsrechnungen erfüllen müssen? Andersrum gefragt, wenn das Finanzamt dazu verpflichtet wäre (z.B. mittels Zusendung eines Merkblattes) und dies nicht tut, hat es dann alle Rechnungen anzuerkennen, selbst wenn diese die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen? Aus welchem § ergibt sich ggf. diese Auskunftspflicht?
Auf Antworten freut sich
Heinzi
(Im Voraus vielen Dank)
Das Finanzamt hat keine solche Pflicht; warum auch ? Wer ein Gewerbe anmeldet muß sich selbst darum kümmern daß seine Buchhaltung korrekt ist. Allerdings helfen Steuerberater, die IHK und natürlich auch das Finanzamt bei deinen Fragen gerne weiter. Und wenn du eines der handelsüblichen Programme kaufst und damit arbeitest gibt es wohl kaum Probleme.
MfG
Dietmar