Antwort von
nach 16 Tagen
hilfreich
Re: Mehrwertsteuer und Kleinunternehmer
Meines Wissens gilt für sog.
Kleinunternehmer, daß sie weder MwSt in
Rechnung stellen noch Vorsteuer abziehen
müssen/dürfen.
dürfen schon, müssen nicht, für Dich ist es aber natürlich interessant, Rechnungen ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer stellen zu dürfen.
Wo liegt die Umsatzgrenze?
Kleinunternehmer sind Unternehmer, die im vorangegangenen Jahr weniger als 32.500,- Umsatz hatten, bzw. im laufenden Jahr die 100.000,- nicht erreichen.
Nur dann kannst Du auch von diesem Recht Gebrauch machen.
Was macht ein anderer Unternehmer, der
Vorsteuerabugsfähig ist, aber von mir
keine MwSr auf der Rechnung ausgewiesen
bekommt?
Der hat sozusagen Pech gehabt und kann in diesem Fall für sich gar nichts abziehen. Es handelt sich um eine Brutto-Rechnung.
Die Rechung in einer Summe zu stellen, ist Dein gutes Recht als Kleinunternehmer.
Wie gehe ich da vor?
Gar nicht, das Problem sollte der Steuerberater Deines Kunden lösen können.
Gruß, Saban Klimenta, Medienentwickler
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http://www.one-man.de
Quelle: Finanzamt Münster (letzte Woche genau diese Problemstellung telefonisch erfragt!)