Diebstahl am Arbeitsplatz

Hallo,
kann ein Arbeitnehmer im Falle eines Diebstahls am Arbeitsplatz den Schaden steuerlich geltend machen und wie/wo?
Polizei hat den Schaden aufgenommen, so daß ein Beweis vorliegt. Schaden würde nicht nur Geld, sondern auch Beschaffung neuer Papiere betreffen.
Ginge das?
Danke
Michael

Hi !

Hab jetzt mal in den Einkommensteuer-Kommentaren nachgelesen. Diese sehen einstimmig den Vermögensverlust, der beim Diebstahl entsteht, nicht als steuerlich relevant an.
Allerdings können die Aufwendungen für die Ersatzbeschaffungen eine steuerliche Auswirkung haben. Diese Auswirkung kann zum Teil direkt bei der Ermittlung der Einkünfte (also als Werbungskosten) oder erst bei der Ermittlung des Einkommens (dann als außergewöhnliche Belastung[agB]) geltend gemacht werden.

Bei den Werbungskosten kommen dabei sämtliche Aufwendungen in Betracht, die mit dem Beruf zu tun haben (z.B. Werkzeug, Kleidung, Arbeitstasche,…). Eine Kürzung dieser Aufwenungen erfolgt nicht.
Bei den agB können dann Aufwendungen für Kontosperrung, Beantragung neuer Perso, Vertrag für neues Handy,… angesetzt werden. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen ein Minimum an agB im Jahr aufbürdet. Es handelt sich um 1-7% des Gesamtbetrags der Einkünfte (GdE). Der genaue Prozentsatz ist abhängig von der Anzahl der Kinder und der Höhe des GdE. Nur die Beträge, die diese sogenannte „zumutbare Belastung“ übersteigen, wirken sich dann steuerlich aus.

BARUL76