Wir sind nicht verheiratet, haben ein gemeinsames Kind und leben zusammen. Muss ich in Steuerklasse 1 oder 2 ?
Wir sind nicht verheiratet, haben ein gemeinsames Kind und
leben zusammen. Muss ich in Steuerklasse 1 oder 2 ?
Kommt drauf an, welche Steuerklasse der/die Partner(in) hat. Der/Diejenige auf dessen Steuerkarte das Kind eingetragen ist, der/die bekommt die 2.
Gruss,
Auris
NEIN!
Nach der Geburt des Kindes bekommt immer erst die Mutter die Stkl. 2. Der Partner kann aber die Stkl. 2 auf sich übertragen lassen, mit Zustimmung der Mutter. Dafür gibt’s beim Finanzamt einen entsprechenden Vordruck.
Das Kind wird auf beiden Lohnsteuerkarten mit Faktor 0,5 eingetragen - spielt eigentlich nur für die Berechnung des Soli eine Rolle. Der Faktor kann aber nicht übertragen werden (also einer 1, einer 0).
(Wir hatten das Spiel vor einem Jahr: ich Angestellter, meine Partnerin Studentin - wir hatten also großes Interesse an diesem Steuerklassentausch.)
Gruß
Ralf
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