Versteuerung von Kapitalerträgen

Hallo,
habe im TRahmen des allgemeinen RV-Schlussverkaufes mal eine Frage:

Wenn ich mein Geld in einen AKtienfonds anlgee, wird doch ein Großteil der Erträge (hoffentlich) durch Kurssteigerungen und nicht durch Zinseinnahmen erzielt. Müssen diese denn überhaupt versteurt werden (SPekulationsfrist)? Wenn nicht, dann wären AKtienfonds von dieser RV-Hysterie doch prinzipiell unberührt, oder?

Busy

Aktienfonds
Hi !

Wer in den Genuss der Wertsteigerung der Aktienfonds kommen möchte, muss diese verkaufen. Liegt der Verkauf innerhalb der „Spekulationsfrist“ (derzeit ein Jahr), so ist der Gewinn steuerpflichtig, wenn er mehr als € 512 (für alle Veräußerungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammen) beträgt.
Werden die Fondsanteile länger als ein Jahr gehalten, so ist nach derzeitigem Recht die Wertsteigeung steuerlich unerheblich.

BARUL76