ESt-Erklärung bei ganzjähriger Arbeitslosigkeit?

Hallo,

man wundert sich doch immer wieder über die Behörden: Da ich das gesamte Jahr 2003 arbeitslos war (ich bin seit 2.12.2002 arbeitslos gemeldet), habe ich demzufolge für 2003 keine Einkommensteuer-Erklärung abgegeben (war ja Quatsch, da ich nur steuerfreie Einnahmen aus Alhi hatte) und habe am 31.5. meine leere Lohnsteuerkarte für 2003 in den Hausbriefkasten des FA eingeworfen.

Nun schreibt das Finanzamt, ich hätte für 2003 noch keine Einkommensteuer-Erklärung abgegeben. Was soll der Blödsinn?

Ich bin doch gar nicht verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben, oder?

Ich habe das jetzt mal so gemacht, dass ich denen die Nachweise vom AA über den Bezug von Alhi 'rübergefaxt habe.

Reicht das, oder muß ich trotzdem eine Steuer-Erklärung abgeben?

Und: Ein Bekannter, der schon seit Jahren arbeitslos ist, sagte mir, er bräuchte keine abzugeben. Er schmeiße jedes Jahr im Dezember seine Lohnsteuerkarte in den Briefkasten des Finanzamtes - und Ende ist.

Habe ich jetzt nächstes Jahr Ruhe vor dem FA (ich werde als Langzeitarbeitsloser ähnlich wie mein Kumpel die nächsten Jahre bis zur Rente eh keinen Job mehr kriegen), oder geht das ganze Gedöns dann wieder von vorne los?

Gruß aus Gallien

Euer Asterix

Veranlagung
Hi !

Die Veranlagung ist weder nach § 46 EStG noch nach § 56 EStDV durchzuführen. Auch mit dem Hinweis auf § 25 Abs. 3 Satz 1 EStG:

„Der Steuerpflichtige hat für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum eine Einkommensteuererklärung abzugeben.“

wird das Finanzamt nicht weit kommen. Denn nach § 33 der Abgabenordnung (AO) ist ein Ganz-Jahres-Arbeitsloser kein Steuerpflichtiger im Sinne des Einkommensteuergesetzes (vorausgesetzt es liegen keine weiteren Einnahmen/Einkünfte vor).

Da aber das Finanzamt um Abgabe einer Erklärung separat aufgefordert hat, würde ich den in den meisten Finanzämtern angebotenen Service nutzen und die Steuererklärung zur Niederschrift erklären (d.h.: ein freundlicher Mitarbeiter setzt sich mit einem Hin und füllt die Erklärung aus.) Dabei kann man dann demjenigen erklären, dass sich in der Zukunft nichts an der Situation ändern wird. Wenn er möchte, dass man jedes Jahr vorbeikommt, braucht an der Statusmeldung des Steuerpflichtigen nichts zu ändern. Möchte er die Arbeit nicht jedes Jahr wiederholen, muss er einfach ein (oder ein paar mehr) Häkchen entfernen und schon wird man nicht mehr angeschrieben.

BARUL76