Versteuerung Firmenwagen

Hallo,
wenn der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt, dann hat er ihn bekanntermaßen mit 1 % und den 0,03% wegen der Entfernungskilometer Arbeitsstelle und Wohnort zu versteuern. Wenn der Arbeitnehmer circa 100km vom Arbeitsort enfernt wohnt, dann ist dies bei einem Bruttolistenpreis des Wagens von € 30.000,00 ein Gesamtbetrag monatlich von € 1.200,-, der zu versteuern ist. Soweit habe ich das verstanden. Am Ende vom Jahr kann der Arbeitnehmer dann seine WErbungskosten ansetzen, also für die Fahrten Wohnung -Arbeitsstätte= 230 TAge x 0,3 x 100 km : 12 = pro Monat 575,- €. Bleibt also rein rechnerisch ein zu versteuernder Betrag im Monat von € 625.-. Jetzt meine Frage, wenn der Arbeitnehmer keine Tankkarte vom Arbeitgeber für das Fahrzeug hat und einem Steuersatz von 30% unterliegt, dann sind das nett rund € 190,- + Benzin für 200 km täglich an circa 20 Tagen im Monat, also rund € 500,- die er aufwenden muss, um an seinen Arbeitsort zu gelangen…wirklich eine satte Rechnung. Nun die Frage, ob der Arbeitnehmer denn die Benzinkosten für den Firmenwagen in der Einkommenssteuererklärung geltend machen kann als Werbungskosten? Oder welche Kosten kann er um das Fahrzeug herum noch geltend machen?

Über eine Antwort würde ich mich freuen

Dora

Hallo Dora,

tut mir leid, keine günstigere Antwort geben zu können, aber mit der Pauschale für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte sind alle Kosten abgedeckt. Weitere Kosten neben der Pauschale sind nicht möglich.
gruß
Michael

Hallo Dora,

wie Michael sagt, kannst Du das mit den zusätzlichen Werbungskosten vergessen. Du kannst aber ein Fahrtenbuch führen und so der 1% Regelung entgehen.
Für Deine Steuererklärung brauchst Du dann aber die von der Firma für das Auto gezahlten Kosten inkl. Abschreibung bzw. Leasingrate dann ermittelst Du die lt. Fahrtenbuch privat gefahrenen km, die zwischen Wohnung und Arbeit gefahrenen km und die betrieblich (Dienstreisen) gefahrenen km. Die Kosten teilst Du in diesem Verhältnis auf. Dein privater Anteil sind die privaten und zwischen Wohnung und Arbeit gefahrenen km abzgl Entfernungspauschale. Jetzt vergleichst Du, was Du bereits über die Lohnabrechnung versteuert hast, die Differenz setzt Du als Werbungskosten an. Der Aufwand kann sich in machen fällen lohnen.

Grüße
Chris

Hallo,

es gibt noch eine weitere Möglichkeit, wenn der Arbeitgeber mitspielt. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Benzinkosten und Du leistest an Deinen Arbeitgeber eine monatliche feste Zuzahlung zu den Kosten für die Privatnutzung des Fahrzeug.

In diesem Fall mindert dann die feste Zuzahlung den monatlich zu versteuernden geldwerten Vorteil für die Privatnutzung.

Bye…