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Re: Schenkungssteuer
Hi Sascha,
die Schenkungsteuer ist nur eine Form der Erbschaftsteuer.
Sie ist im ErbStG geregelt.
Es gelten die selben Steuerklassen und Freibeträge (mit Ausnahme div. Pauschalen, die es nur bei Erwerben von Todes wegen gibt).
Die Steuerklassen und Freibeträge sind abhängig vom Verwandschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenkten.
Seine Oma kann Dir alle 10 Jahre DM 100.000 steuerfrei schenken.
Sofern Dein Elternteil, dessen Mutter die Oma ist, nicht mehr lebt, erhöht sich der Betrag auf DM 400.000.
Darüber hinaus gehend gilt Steuerklasse I ( Abkömmling eines Kindes).
Wenn Du mir Deine Lottomio schenken willst, müßte ich (ohne Berücksichtigung von Notarkosten etc.) DM 287.100 Schenkungsteuer zahlen ( 1 Mio abzgl. 10.000 x 29%, als Stkl. III bis 1 Mio)
In diesem Fall würde ich aber über die Gründung eines e.V. nachdenken.... *g*
MfG
Undine