Anwaltskosten steuerlich absetzen?

Von: , Frage gestellt am So, 28. Nov 2004

Hallo,
kann man Anwaltskosten generell als Sonderausgaben steuerlich absetzen? Oder nur in bestimmten Fällen?
Gruß
Karin

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Minuten 3 hilfreich
    Re: Anwaltskosten steuerlich absetzen?

    Hallo Karin,

    als Sonderausgaben bloß, wenn sie im Zusammenhang mit der Veranlagung zur ESt anfallen, näheres bei EStH 102.

    als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bzw. Aufwand dann, wenn sie im Zusammenhang mit der Erzielung der jeweiligen Einkünfte anfallen.

    als außergewöhnliche Belastungen eventuell (habe jetzt nicht die Rechtsprechung durchforstet), wenn sie im Zusammenhang mit Aufwendungen anfallen, die für sich selbst außergewöhnliche Belastungen sind.

    bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeiten, wenn sie unmittelbar im Zusammenhang mit Abwicklung, Regelung, Verteilung des Nachlasses oder Erlangung des Erwerbs anfallen.

    Diese Aufstellung ist sicher nicht vollständig - ob Anwaltskosten etwa im Zusammenhang mit Unterhaltsleistungen auf der Schiene §10 Abs 1 Nr 1 EStG oder §33a EStG irgendeine Rolle spielen können, habe ich nicht überprüft.

    Genauere Recherchen sind bei präziserem Input durchaus möglich.


    Schöne Grüße



    MM

  2. Antwort von nach 40 Minuten 0 hilfreich
    Re: Anwaltskosten steuerlich absetzen?

    Hallo,
    kann man Anwaltskosten generell als Sonderausgaben steuerlich
    absetzen? Oder nur in bestimmten Fällen?
    Gruß
    Karin
    Hallo Karin,
    als Sonderausgaben sind Anwaltskosten nicht absetzbar, wohl aber als Werbungskosten, wenn sie im Zusammenhang mit Erzielung oder Erhaltung von Einnahmen zusammenhängen. Evtl. auch absetzbar als außergewöhnliche Belastung. Näheres kannst Du hier nachlesen:
    http://www.competence-site.de/arbeitsrecht.nsf/91F79...
    Gruß
    Hermann

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Anwaltskosten steuerlich absetzen?

      Hallo Hermann, als Sonderausgaben sind Anwaltskosten nicht absetzbar
      hierzu empfehle ich BFH vom 20.9.1989 - BStBl 1990 II S. 20, im Leitsatz (verkürzt) zitiert in EStH 102:

      "Steuerberatungskosten iSd § 10 Abs 1 Nr. 6 EStG sind (...) Aufwendungen, die in sachlichem Zusammenhang mit dem Besteuerungsverfahren stehen, also auch solche, die durch abgabenrechtliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel erwachsen".

      Mir ist keine Vorschrift bekannt, die in diesem Zusammenhang die Wahrnehmung des Rechtsmittels auf einen StB oder WP beschränken würde. Insofern können in diesem Zusammenhang anfallende Anwaltskosten durchaus Sonderausgaben sein.

      Schöne Grüße



      MM

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