Anwaltskosten steuerlich absetzen?
Von: , Frage gestellt am So, 28. Nov 2004
Hallo,
kann man Anwaltskosten generell als Sonderausgaben steuerlich absetzen? Oder nur in bestimmten Fällen?
Gruß
Karin
Hallo,
kann man Anwaltskosten generell als Sonderausgaben steuerlich absetzen? Oder nur in bestimmten Fällen?
Gruß
Karin
Hallo Karin,
als Sonderausgaben bloß, wenn sie im Zusammenhang mit der Veranlagung zur ESt anfallen, näheres bei EStH 102.
als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bzw. Aufwand dann, wenn sie im Zusammenhang mit der Erzielung der jeweiligen Einkünfte anfallen.
als außergewöhnliche Belastungen eventuell (habe jetzt nicht die Rechtsprechung durchforstet), wenn sie im Zusammenhang mit Aufwendungen anfallen, die für sich selbst außergewöhnliche Belastungen sind.
bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeiten, wenn sie unmittelbar im Zusammenhang mit Abwicklung, Regelung, Verteilung des Nachlasses oder Erlangung des Erwerbs anfallen.
Diese Aufstellung ist sicher nicht vollständig - ob Anwaltskosten etwa im Zusammenhang mit Unterhaltsleistungen auf der Schiene §10 Abs 1 Nr 1 EStG oder §33a EStG irgendeine Rolle spielen können, habe ich nicht überprüft.
Genauere Recherchen sind bei präziserem Input durchaus möglich.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
kann man Anwaltskosten generell als Sonderausgaben steuerlich
absetzen? Oder nur in bestimmten Fällen?
Gruß
Karin
Hallo Karin,
als Sonderausgaben sind Anwaltskosten nicht absetzbar, wohl aber als Werbungskosten, wenn sie im Zusammenhang mit Erzielung oder Erhaltung von Einnahmen zusammenhängen. Evtl. auch absetzbar als außergewöhnliche Belastung. Näheres kannst Du hier nachlesen:
http://www.competence-site.de/arbeitsrecht.nsf/91F79...
Gruß
Hermann
Hallo Hermann,
als Sonderausgaben sind Anwaltskosten nicht absetzbar
hierzu empfehle ich BFH vom 20.9.1989 - BStBl 1990 II S. 20, im Leitsatz (verkürzt) zitiert in EStH 102:
"Steuerberatungskosten iSd § 10 Abs 1 Nr. 6 EStG sind (...) Aufwendungen, die in sachlichem Zusammenhang mit dem Besteuerungsverfahren stehen, also auch solche, die durch abgabenrechtliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel erwachsen".
Mir ist keine Vorschrift bekannt, die in diesem Zusammenhang die Wahrnehmung des Rechtsmittels auf einen StB oder WP beschränken würde. Insofern können in diesem Zusammenhang anfallende Anwaltskosten durchaus Sonderausgaben sein.
Schöne Grüße
MM