Steuererklärung jetzt noch abgeben?

Von: , Frage gestellt am Fr, 16. Jun 2000

Hi Leute,

ich bin eingetragener Kaufmann im Handelsregister und muß natürlich auch meine Steuererklärung machen, besser gesagt die Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG.

Wenn ich richtig informiert bin hätte ich dies für 1999 bis zum 31.05.00 tun müssen. Was passiert denn, wenn ich es erst bis Ende Juni abgebe?

Danke im Voraus.

Thomas

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Minuten hilfreich
    Re: Steuererklärung jetzt noch abgeben?

    HI Thomas,

    wahrscheinlich passiert überhaupt nichts, außer dass Du irgendwann Deinen Steuerbescheid erhältst. Normalerweise wird man nach vier Wochen nach Ablauf des Termines an die Abgabe der Steuererklärung erinnert, nach weiteren vier Wochen erhält man eine Mahnung, nach weiteren vier Wochen eine Zwangsgeldandrohung, nach weiteren vier Wochen eine Zwangsgeldfestsetzung mit weiteree Zwangsgeldandrohung. Dann wird's aber Zeit zur Abgabe.
    Wenn Du Dich durch einen Steuerberater beraten lässt, hast Du automatisch eine Fristverlängerung bis 30.09.2000. Der Steuerberater kann dann formlos Verlängerung bis 28.02.2000 beantragen.

    Ich hoffe, dass beruhigt ein wenig Deine Nerven.

    CU Dirk [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: Steuererklärung jetzt noch abgeben?

      Hi Dirk,

      DANKE. Die Schweißperlen auf meiner Stirn haben sich soeben verabschiedet :-)

      Grüße
      Thomas

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: § 4 Abs. 3 EStG ?????

    Hi Thomas, ich bin eingetragener Kaufmann im Handelsregister und muß
    natürlich auch meine Steuererklärung machen, besser gesagt die
    Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG.
    es geht mich zwar nix an, aber wenn Du im HR eingetragen bist, trifft § 4 Abs. 3 EStG nicht mehr zu.
    Du mußt gemäß § 238 HGB i.V.m. § 5 EStG ordentliche Bücher führen, d,h. doppelte Buchführung und Bilanz!

    MfG
    Undine

    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      Re^2: § 4 Abs. 3 EStG ?????

      Hi Undine,

      erst einmal Danke für deine Anmerkung. Halte mich bitte nicht für einen Hinterweltler, aber was genau sind "ordentliche Bücher" und doppelte Buchführung und wie hat die Bilanz auszusehen??? Gibts im Netz irgendwie so ne Art Musterformular?

      Danke im Voraus mit der Hoffnung, daß du mir auch hier weiterhilfst.

      Grüße
      Thomas Hi Thomas,

      es geht mich zwar nix an, aber wenn Du im HR eingetragen bist,
      trifft § 4 Abs. 3 EStG nicht mehr zu.
      Du mußt gemäß § 238 HGB i.V.m. § 5 EStG ordentliche Bücher
      führen, d,h. doppelte Buchführung und Bilanz!

      MfG
      Undine

      • Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
        Re^3: § 4 Abs. 3 EStG ?????

        Hi thomas,

        Das System der doppelten Buchführung von Eröffnungsbilanz bis Jahresabschluß mit allen Bewertungsvorschriften usw kann man hier nicht erläutern.
        Das haben Azubis stundenlang als eigenständiges Unterrichtsfach.
        Wenn Du, wie Du ja selbst schreibst, noch nie etwas davon gehört hast, hilft Dir auch keine Fibu-Software ( manuell geht da garnichts mehr) weiter.
        Du scheiterst spätestens beim Jahresabschluß an den deutschen Bilanzierungsrichtlinien.
        Das beste wäre Du nimmst Dir einen Steuerberater (Sind Dir 40 km zu weit *g*?), dann könnt Ihr gemeinsam klären, wer was tut, um die Kosten für Dich zu minimieren.

        War die HR-Eintragung bei der Größe des Gewerbes eigentlich notwendig?

        Tut mir leid, daß ich Dir hier nicht helfen kann.

        MfG
        Undine
        http://www.steuerberater-haberecht.de

        • Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
          Re^4: § 4 Abs. 3 EStG ?????

          Hi Undine,

          danke für die Antwort. Das beste wäre Du nimmst Dir einen Steuerberater
          Der Steuerberater hat mich über 1.200 DM gekostet für das Jahr 1997. 1998 hat das ganze ne gute Freundin für nen Hunni gemacht. Die gibts jetzt aber leider nicht mehr. Also nen Steuerberater für 1.200 DM kann ich mir bei meinem Umsatz nicht leisten. Beim besten Willen nicht. (Sind Dir 40 km zu weit *g*?), dann könnt Ihr gemeinsam klären, :wer was tut, um die Kosten für Dich zu minimieren.
          Mach mir doch mal en Angebot ;-) War die HR-Eintragung bei der Größe des Gewerbes eigentlich
          notwendig?
          Um ehrlich zu sein, ich glaube nein, aber die Typen von der Industrie- und Handelskammer haben mir gesagt, daß ich - sobald das Unternehmen einen Namen haben soll - das ganze beim HR eintragen lassen muß. Seitdem darf ich mich "e.Kfm." schimpfen und hab nur so ne umständliche Sch... an der Backe.

          Ich danke Dir jetzt schon für Deine Antwort :-)

          Grüße
          Thomas

          • Antwort von nach einem Tag hilfreich
            Re^5: § 4 Abs. 3 EStG ?????

            Hi Thomas, Der Steuerberater hat mich über 1.200 DM gekostet für das Jahr
            1997.
            Das dürfte nicht mehr als die Mindestgebühr gewesen sein (das Gesetz schreibt Mindestgegenstandswerte und Mindestgebühren vor).
            Aber hier hättest Du ja denn auch das "Muster", wie das auszusehen hat. 1998 hat das ganze ne gute Freundin für nen Hunni
            gemacht. Die gibts jetzt aber leider nicht mehr.
            Das kommentiere ich mal nicht. *g*

            Ein Angebot könnte ich Dir, selbst wenn das hier erlaubt wäre, ohne den Umfang zu kennen garnicht machen.
            Für soetwas gibt es eMail und Telefon. War die HR-Eintragung bei der Größe des Gewerbes eigentlich
            notwendig?
            Um ehrlich zu sein, ich glaube nein, aber die Typen von der
            Industrie- und Handelskammer haben mir gesagt, daß ich -
            sobald das Unternehmen einen Namen haben soll - das ganze beim
            HR eintragen lassen muß.
            So pauschal sehe ich das nicht.
            Es ist richtig, daß der, welcher einen "Phantasiefirmennamen" führen will ins HR eingetragen werden muß, ansonsten muß mit einem ausgeschriebenen Vornamen und dem Nachnamen firmiert werden.
            Ich denke aber, daß es auch möglich ist z.B. "Special Web-Design Inh. Thomas Hedderich" zu firmieren.
            Wichtig ist nur die Angabe des Namens. Gaststätten heißen ja auch " zur Traube" Inh. Maxi Meier u.ä.

            Man kann sich im HR auch wieder löschen lassen, wenn man nicht verpflichtet war zum Eintrag.
            Aber: Ist der Firmenname nicht mehr im HR eingetragen, wird er nicht mehr so ganz "geschützt" sein.

            Die Löschung wirkt aber nur für die Zukunft.

            MfG
            Undine

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