Belegarchivierung durch Scannen

Hallo,

bekannter Maßen sind Belege aufzubewahren.

Was ist, wenn ein Unternehmen seine Belege einscannt und die Scans aufbewahrt werden? Können dann die Originalbelege vernichtet werden?

ICh vermute mal, das geht, aber wahrscheinlich mal wieder nur unter bestimmten Voraussetzungen, zB dass die Scans nicht mehr nachträglich verändert werden dürfen und dass die Belege jederzeit auffindbar sind.

Gibt es dazu irgendeine Entscheidung, ein BMF-Schreiben o.ä.?

danke Euch
Queedin

Hi,

ich denke mal Nein. Es gibt aus techn. Sicht immer die Möglichkeit, diese Daten zu deinen Gunsten zu verändern. Letztendlich ist nur das Original mit der Original-Unterschrift beweis- und aussagekräftig.

Bei uns im Unternehmen werden auch alle Dokumente gescannt und für die weitere Verarbeitung auf digitalen Weg genutzt. Die Originale verbleiben jedoch im Archiv.

Gruß
Falke

Hallo,

bekannter Maßen sind Belege aufzubewahren.

Was ist, wenn ein Unternehmen seine Belege einscannt und die
Scans aufbewahrt werden? Können dann die Originalbelege
vernichtet werden?

ICh vermute mal, das geht, aber wahrscheinlich mal wieder nur
unter bestimmten Voraussetzungen, zB dass die Scans nicht mehr
nachträglich verändert werden dürfen und dass die Belege
jederzeit auffindbar sind.

Gibt es dazu irgendeine Entscheidung, ein BMF-Schreiben o.ä.?

Geregelt ist das ganze in § 147 (2) AO.
Dazu gibt es auch ein BMF-Schreiben, das sich in etwa „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme“ kurz „GoBS“ nennt. Das sollte sich durch googeln finden lassen.

Grüße
Chris