Lohnsteuererklärung nach Heirat

Ich habe im September vor zu heiraten.
Was muß ich hinsichtlich der Lohnsteuerkarte für 2000 und
bei dem Ausgleich beachten?
Müssen wir oder können wir für das Jahr 2000 eine gemeinsame
Steuererklärung abgeben?
Danke für die Hilfe.

Jörg

Hallo Jörg,

wie immer im Steuerrecht: Es kommt darauf an.
Wenn Ihr beide berufstätig seid, könnt Ihr Eure Lohnsteuerkarten in die Lohnsteuerklassen IV/IV oder III/V oder V/III umändern lassen. Welche Steuerklassenkombination günstiger ist erfährst Du unter der Adresse http://finanzen.focus.de/D/DA/DA46/DA46A/da46ab.htm .

Für das Jahr 2000 können drei verschiedene Arten der Veranlagung gewählt werden: Die getrennte Veranlagung (§ 26a EStG), die Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) oder die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung (§ 26c EStG).

Welche Veranlagungsart am günstigsten ist, lässt Du Dir am besten über ein gutes Steuerprogramm errechnen.

CU Dirk

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]