Jemand hat ein Gewerbe angemeldt um Trendware aus den USA zu verkaufen.
Kann man von einer Amerikanischen Rechnung (bzw. Paypal) die Vorsteuer geltent machen und mit der Umsatzsteuer verrechnen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Jemand hat ein Gewerbe angemeldt um Trendware aus den USA zu verkaufen.
Kann man von einer Amerikanischen Rechnung (bzw. Paypal) die Vorsteuer geltent machen und mit der Umsatzsteuer verrechnen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Hallo W.,
nein, das geht nicht.
Der Lieferant in US liefert, wenn er die Ausfuhr nachweisen kann, ohne VAT - das Prinzip dort ist trotz einiger Abweichungen in diesem Punkt gleich wie bei uns.
Bei der Anmeldung der Einfuhr erfolgt Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer durch das Zollamt.
Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden, wenn die Waren für das Unternehmen bezogen werden.
Für Kanada gilt das gleiche, die Verhältisse in den Staaten Mittel- und Südamerikas betreffend VAT, Befreiung bei der Ausfuhr hab ich nicht recherchiert; Einfuhrumsatzsteuer ist grundsätzlich unabhängig von den Verhältnissen im exportierenden Land fällig.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
das heißt, man muss zum Zollamt mit Wertnachweis, Verzolle das Paket und kann dann auch die Vorsteuer geltent machen?
Oder bleib man voll und ganz auf der Umsatzsteuer sitzen?
Vielen Dank für deine Antwort.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo nochmal,
wenn Du die Ware verzollst, werden zwei Dinge festgesetzt:
(1) Einfuhrzoll, falls auf die Ware einer erhoben wird
(2) Einfuhrumsatzsteuer
Der Betrag (2) ist derjenige, der als Vorsteuer abziehbar ist.
Schöne Grüße
MM
Hallo Matin,
ich finde die Lage ein bisschen verzwickt, da ich gerade nicht durchblicke.
Wenn ich die Ware nicht verzolle, wird die Einfuhrumsatzsteuer nicht bestimmt, somit kann ich auch nicht die Vorsteuer geltend machen.
Wenn ich verzolle, wird mir Zoll berechnet (vom Rechnungsbetrag 16%?) und dann darf ich vom selben Rechnungsbetrag 16% Vorsteuer abziehen?
Bei einer Rechnung von 1000€ würde das heißen:
Bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege (was ich sicher tu)
Danke Dir.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo W.,
Wenn ich verzolle, wird mir Zoll berechnet (vom
Rechnungsbetrag 16%?)
das kommt auf die Ware drauf an. Ich kann Dir Zollsätze für den Import aus den USA von Hundetransportboxen aus Kunststoff und Hunde-Ausbildungshalsbändern vom Typ Spray Commander und die Nachfüllkartuschen dazu sagen, aber das wird Dir in Deinem Fall wenig helfen. Je nach Zollamt (je kleiner desto gemütlicher, z.B. WI-Biebrich und Bensheim sind sehr scharmant) wird man Dir dort aber einiges helfen können.
16% Einfuhrumsatzsteuer sind auf jeden Fall drin bzw. drauf. Ob die Bemessungsgrundlage dafür der Warenwert oder der Bruttorechnungsbetrag ist, wenn der US-Exporteur irrtümlich US-VAT in Rechnung stellt, kann ich nicht sicher sagen.
und dann darf ich vom selben
Rechnungsbetrag 16% Vorsteuer abziehen?
Nein, die Vorsteuer wird von der Umsatzsteuerzahllast bei der Anmeldung bzw. Erklärung der Umsatzsteuer abgezogen. Dafür braucht man nichts rechnen, sondern nimmt schlicht den Betrag, der auf dem Bescheid vom Zollamt draufsteht.
Bei einer Rechnung von 1000€ würde das heißen:
- Zoll 160€
Bemessungsgrundlage ist für Zoll und EUSt der Warenwert lt. Commercial Invoice plus Übersee- bzw. Flugfracht.
Zollsätze können von Null über zwei bis über zehn Prozent gehen, je nach Ware. Bei typischen „Handelskriegswaren“ wie Stahlerzeugnissen kann da einiges drin sein.
- Einfuhrumsatzsteuer 137,93
Die wäre bei unterstellten Frachtkosten von 100 gleich 16% von 1.100 = 176.
Über Möglichkeiten, unverzollte Ware in den Handel zu bringen, weiß ich nichts - diese Kante des Abgabenrechts ist mir nicht sehr geläufig. Gefühlsmäßig täte ich sagen: Lieber nicht probieren, soviel ich weiß, sind da die „Obergrenzen“ der Ordnungswidrigkeit ziemlich niedrig angesetzt und es geht schon bald mit der Straftat los.
Schöne Grüße
MM