EB-Werte ins nä. Jahr übertragen

Liebe Experten,

ich hoffe sehr, dass Sie mir zu folgenden Fragen helfen können:

  1. SKR04 - Konto 1890 - Welches Konto ist das im SKR03? Welcher Kontengruppe ist dieses Konto zugeordnet? Steht in der Bilanz in der Aktiva.

  2. SKR04 - Konto 2010 (mit „Kapital“ bezeichnet) steht in der Passiva,
    welche Kontenzuordnung wäre das in SKR03? Sollte dieses Konto im SKR03 nicht bestehen, unter welcher Kontengruppe wäre dies anzulegen?

  3. In der Passiva steht „Einlage“, werden Einlagen immer passiviert?
    SKR04 Konto 2180 - nehme ich für die Passivierung 1891 im SKR03?
    Verständnisfrage: Wieso werden Einlagen passiviert? Wenn ich diesen EB-WErt ins Folgejahr übertrage, steigen die Einlagen doch von Jahr zur Jahr ins Unermäßliche, oder?

  4. SKR04 - Konto 9690 „Restanteil Vollhafter“ - Welches Konto würden Sie verwenden im SKR03? Welche Kontenzuordnung?

Ich danke Ihnen im voraus vielmals für Ihre Mühe. Stehe etwas auf dem Schlauch und der Zeitdruck macht das übrige.

Lieben Gruss
Anna

Hallo Anna,

vielleicht weißt Du vom Hörensagen, dass der DATEV-SKR 04 derjenige ist, mit dem man „alles buchen“ kann. D.h. er ist nie vollständig „fertig“ oder „vollständig“, es ist überall Platz für individuellen Bedarf. Eine recht gute Rahmenversion hab ich Dir ergugelt:

http://www.lehrbuch.net/kontenrahmen/SKR04_2001.htm

und den Nulldreier gleich dazu, obwohl Dein Jefe eigentlich mindestens in der Ecke stehen müsste dafür, dass er seinen Mitarbeitern nicht den SKR zur Verfügung stellt, mit dem sie buchen sollen.

http://www.lehrbuch.net/kontenrahmen/SKR03_2001.htm

Im Gegenzug wünsche ich mir von Dir zum Nikolaus, dass Du nie wieder „in der Aktiva/Passiva“ sagst. Aktiva ist Latein und steht in der Mehrzahl, Passiva auch. Also: Etwas steht in den Aktiva/Passiva.

Mit der Darstellung der beiden SKR ist schon ein guter Teil Deiner EB-Probleme hoffentlich gelöst.

Kapitalkonten gibt es bei jedem Kontenrahmen. Abgänge (Entnahmen) werden dabei im Soll gebucht, Zugänge (Einlagen) im Haben. Zum Merken: Gleiches Vorzeichen wie bei Aufwendungen und Erträgen.

Aaber: Du hast offenbar mit der EB für eine KG zu tun. Darin steht der Saldo, der bei der Kapitalkontenentwicklung per SB Vorjahr rausgekommen ist, und im laufenden Jahr geht es mit Einlagen - Entnahmen - Gewinnverteilung wieder neu los.

Auch wenn Du gelernt hast: „Bilanzidentität!!!“ - Die ist schon gegeben, in den Kapitalkonten (Saldo nach Entwicklung) der EB steckt alles 1:1 drin, was in den Kapitalkonten (Saldo vor Entwicklung) der SB auch dringesteckt hat. Bloß halt zusammengefasst pro Gesellschafter.

Ohne die Kapitalkontenentwicklung kannst Du in der vorliegenden EB nichts machen, weil die Tatsache, dass da noch ein Saldo aus einem Konto der Klasse 9 unausgeglichen in der SB rumgeistert zeigt, dass jemand erfolglos versucht hat, die Kapitalkontenentwicklung mit den „statistischen“ Konten der Klasse 9 zu buchen. Das ist aber danebengegangen, 9er Konten gehören (bei DATEV-Kontenrahmen) nicht in die SB.

Also den kompletten Abschluss, wenigstens aber Bilanz & GuV & Kapitalkontenentwicklung pro Gesellschafter brauchst Du bei allem Zeitdruck schon, um eine EB gescheit hinzubringen. Abschluss komplett wäre noch besser, weil da (vielleicht!) noch eine ordentliche Erläuterung zu der rätselhaften ARA von Aufwendungen aus dem Vorjahr zu finden ist, die ich persönlich unter dem Thema „Aktivierung von Verlusten“ behandeln würde, wenn mir nichts besseres erklärt wird.

Hoffentlich bist Du damit ein bissel weiter. (Ermunterung): KG buchen ist, weils selten vorkommt, nicht harmlos. Es ist keine Schande, hier den Jefe zu fragen, wie das mit der Entwicklung der Kapitalkonten der einzelnen Beteiligten funktioniert. Wenn man da einmal einen Haken drin hat, kriegt man ihn jahrelang nicht wieder raus, und das kann im Zusammenhang „Überentnahmen“ steuerlich unter Umständen eklich werden.

Schöne Grüße

MM