Hallo,
welche Freibeträge gab es in den Jahren 2001 und 2000 ?
Schon jetzt vielen Dank und Gruß
Karl
Hallo Karl,
für beide Jahre galt (ab 2000) ein Sparer-Freibetrag von 3.000 DM (Einzelveranlagung) und 6.000 DM (Zusammenveranlagung) und eine Werbungskostenpauschale bei Kap-Einkünften von 100/200 DM.
Von 1993 bis 1999 war der Sparer-Freibetrag 6.000/12.000 DM.
Nicht im Gesetz nachgeblättert, sondern aus „DATEV: Tabellen und Informationen für den steuerlichen Berater 2001“.
Schöne Grüße
MM