Wenn jemand ins Ausland zieht, hat er evtl. die Möglichkeit, frei zu wählen, ob er das Jugendzimmer bei den Eltern als Wohnsitz in Deutschland betrachtet oder nicht.
Für die Zinsabschlagsteuer scheint es vorteilhaft, dass man keinen Wohnsitz in Deutschland mehr hat, da man dann keine deutsche ZAST mehr bezahlen braucht.
Weiß jemand, ob es auch Nachteile hat, keinen deutschen Wohnsitz mehr zu haben?
Wenns nur wegen der Steuer ist, nicht unbedingt…
Mahlzeit!
Ich hoffe, ich habe den Sachverhalt richtig verstanden und meine dazu folgendes (zunächst zusammengefasst, weiter unten auch mit entsprechenden Vorschriften und ausführlicher):
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Keine ZASt bei vollständiger Wohnsitzverlegung:
Unter Umständen wird doch ZASt abgezogen, kommt u.a. auf die Art der Kapitalanlage an. Das ganze passiert im Wege der beschränkten Steuerpflicht und hat zur Folge, dass es keinen Sparerfreibetrag (und demnach auch keine Möglichkeit, einen gültigen Freistellungsauftrag bei der Bank zu haben) gibt.
Die Einkünfte selbst wird sich kein Land entgehen lassen (mir ist grad kein normal besteuerndes Land bekannt, das nicht das komplette Welteinkommen besteuert) - und die Verfahren, wie man u.U. einen Teil der Steuerabzüge wiederbekommt, sind nicht unbedingt einfach.
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Wenn es um höhere Einkünfte geht und das „Zielland“ ein Niedrigsteuerland (z.B. nur Versteuerung der dortigen Einkünfte wie meines Wissens z.B. Gibraltar) ist, kann das Außensteuergesetz einen Strich durch die Rechnung machen. Man bleibt - ungeachtet der Wohnsitzverlegung und der genauen Einkunftsquelle - weiterhin für 10 Jahre in D steuerpflichtig, auch wenn die Einkünfte nach Wohnsitzverlegung eigentlich keine inländischen mehr sind.
Gruß
GM
PS:
So, hier ausführlich, wenn’s interessiert. Sind inhaltliche Fehler drin, würde ich mich über einen Hinweis per e-Mail freuen…
Für die Zinsabschlagsteuer scheint es vorteilhaft, dass man
keinen Wohnsitz in Deutschland mehr hat, da man dann keine
deutsche ZAST mehr bezahlen braucht.
So einfach ist es leider nicht… wenn dieser Jemand hier in D Einkünfte aus Kapitalvermögen hat (davon gehe ich aus, wenn Du für diesen Fall die ZASt erwähnst), sind diese in manchen Fällen sog. inländische Einkünfte nach § 49 (Abs. 1 Nr. 5) EStG (kommt auf die Art der Anlage (und in manchen Fällen deren Absicherung) an).
Und die bleiben weiterhin steuerpflichtig (dieser Jemand wäre somit beschränkt steuerpflichtig mit seinen inländischen Einkünften). Und das dann *ohne* diverse Vergünstigungen wie z.B. dem Sparerfreibetrag (der da wäre in § 20 Abs. 4 EStG, „geblockt“ durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG) und unter Umständen mit einem für Otto Normalbürger (und nur, wenn mit dem neuen Aufenthaltsstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht) leicht unverständlichen Steuervergütungsverfahren.
In den meisten Fällen sind schon die Zeitverluste (das dauert…) oder die Kosten für einen Steuerberater höher als die entsprechende ZASt.
Außerdem gibt es da auch ein Außensteuergesetz zu beachten, wenn der Jemand gezielt in ein niedrig besteuertes Land zieht - auch wenn die Einkünfte nicht vom EStG als inländische Einkünfte angesehen (z.B. Zinsen aus privatrechlichen Forderungen ohne Absicherung durch ein Grundschuld, Hypothek o.ä.) oder die Einkünftsquellen mitgenommen (also z.B. das Geld vom Sparkonto bar mitgenommen oder überwiesen) werden:
Nach § 2 AStG bleibt ab einer bestimmten Einkünftshöhe das Besteuerungsrecht dieser Einkünfte in D, und das für ganze zehn Jahre.
Weiß jemand, ob es auch Nachteile hat, keinen deutschen
Wohnsitz mehr zu haben?
Die Nachteile im steuerlichen Sinne siehste oben.