Ab wann versteuerung von Rechnungen

Hallo,

wenn ein Ausländer, aber europäischer Staatsbürger ist, mit einer deutschen Frau verheiratet ist, sie arbeitet auf Lohnsteuerkarte, und er macht ein unentgeldliches Praktikum, kann dieser Ausländer dann eine Rechnung für Recherche/ Beratung an eine deutsche Firma schreiben?
Er hat sonst in diesem Jahr kein Geld verdient, kein Geld…
Wenn die Rechnung nun über € 1.250,-- läuft, muss er dieses Geld dann versteuern.
Gibt es eine Grenze, bis zu der er eine Rechnung schreiben darf,
und nicht versteuern muss?

Wie könnte man das sonst umgehen?

Vielen Dank im vorraus.

hallo,

hier gehts doch nicht in erster linie um die steuern - gewerbliche tätigkeit muss angemeldet werden - und tipps zum „umgehen“ wirst du hier keine bekommen - das wäre beihilfe zur steuerhinterziehung…

prost

inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nein hier geht es auch nicht um Steuerhinterziehung, sondern, ob er es überhaupt darf solch eine Rechnung über Recherche/Beratung zu schreiben, und wenn nicht, was er berechnen darf, und wie hoch.
Muss er denn ein Gewerbe anmelden, wenn er einmal im Jahr eine Rechnung schreibt, und wenn er eins angemeldet hat, und das Geld bekommen hat, was muss er dann machen.
Es versteuern?
Einkommenssteuererklärung?
Bitte um Hilfe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]