Wieviel % von priv. Telefon geschäftl. anrechenbar

Hallo,

ich hab eine freiberufl. selbstständige Nebentätigkeit angemeldet.
Wieviel Prozent meiner Telefon-/Onlinerechnung kann ich geschäftlich geltend machen?

Ich hab kein ISDN, daher also nur eine Nummer.
Auf dem Einzelverbindungsnachweis geht auch nur hervor, was Online- und was Telefonkosten sind. Da ich geschäftlich überwiegend online tätig bin, lassen sich daher also nicht ausklamüsern, was private und was geschäftliche Online-Kosten sind.

Gibt es einen festen Pauschal-Prozentsatz, den man dann als geschäftlich angeben kann?

Danke.
Chris

Methode Ermittlung Telefonkosten
Hi !

Bis zum Jahr 2002 gab es tatsächlich ein paar Pauschalwerte. Danach wurde allerdings die Verwaltungsauffassung geändert. Seit dem hat man über einen (zusammenhängenden) Zeitraum von 3 Monaten den Anteil der betrieblich veranlassten Kosten anhand Einzelverbindungsnachweis zu ermitteln (Dieser ist im Übrigen kostenlos). Der so ermittelte Anteil darf aus Vereinfachungsgründen auf das gesamte Jahr angewendet werden.
Ist diese Ermittlung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, wird in begründeten Einzelfällen auch eine sachgerechte Schätzung akzeptiert. Es sollte jedoch schnellst möglich ein Einzelverbundungsnachweis angefordert werden.

BARUL76

Seit dem hat man über einen (zusammenhängenden) Zeitraum von 3
Monaten den Anteil der betrieblich veranlassten Kosten anhand
Einzelverbindungsnachweis zu ermitteln (Dieser ist im Übrigen
kostenlos).

Sei noch angemerkt, daß die 3 Monate nicht zusammenhängen müssen. Es steht dir also absolut frei, diejenigen 3 Monate herauszupicken, die für dich das günstigste Endergebnis bringen.

Sorry,

aber das stimmt nicht. Nach R 33 Abs. 5 der Lohnsteuerrichtlinien gilt folgendes:

„(5) Telekommunikationsaufwendungen sind Werbungskosten, soweit sie beruflich veranlasst sind. Weist der Arbeitnehmer den Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nach, kann dieser berufliche Anteil für den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde gelegt werden. …“

Es findet sich daher auch in der Kommentierung (vgl. Haufe Steueroffice [HI 350444], Lippross Basiskommentar Steuerrecht §19 Rz. 140), dass es ein zusammenhängender Zeitraum von 3 Monaten sein muss.

BARUL76

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

du kannst 20% als Pauschale von deinen Telefonkosten steuerlich absetzen. Dies geht bei Berufsgruppen, die erfahrungsgemäß einen Anteil Ihrer Telekommunikationsaufwendungen aus beruflichen Gründen haben. Die Rechnungen des ganzen Jahres müssen mit eingereicht werden. Vorteil: Ein Einzelverbindungsnachweis wird nicht benötigt.
Wie sich das mit dem Datenanschluss verhält weiß ich nicht. Kann man nicht annehmen, dass dieser zum gleichen Teil beruflich genutzt wird wie der PC, der an dem Anschluss hängt? Man müsste dann den Datenzugang aus den Telefonrechnungen rausrechnen und mit dem Satz der beruflichen PC-Nutzung verrechnen. Weiß jemand, ob das so geht?

christianj

Hi !

Weiß jemand, ob das so geht?

vgl R 33 Abs. 5 LoStR

BARUL76