Steuertabellen

Von: , Frage gestellt am Di, 20. Jun 2000

Kann mir jemand sagen, wo ich kostenlos Tabellen zur Besteuerung meines Gahaltes beziehen kann? Genau meine ich, wo man gucken kann ab wann man in die nächst höhere Klasse reinrutscht (z.B. wg. Gehaltserhöhung).

Mario

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
    Re: Steuertabellen

    Hi,
    die Steuerklasse wird nach dem Status des Steuerpflichtigen festgelegt(ledig, mit/ohne Kind, verheiratet). Es gibt keine einkommensabhängigen Klassen, sondern Steuerformeln, diese sind so gehalten, das es keinen Sprung gibt, sondern es immer schön gleichmäßig mehr wird. Es kann also nicht passieren (wie Du wohl vermutest), das mehr Brutto zu weniger Netto führt. Die Formeln selbst findest Du in den Steuergesetzen, mglw. beim Finanzminister (http://www.bundesfinanzministerium.de)

    Micha

    • Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
      Re^2: Steuertabellen

      Hi Michael,

      ich muß dir mal widersprechen :-) Es gibt keine
      einkommensabhängigen Klassen, sondern Steuerformeln, diese
      sind so gehalten, das es keinen Sprung gibt, sondern es immer
      schön gleichmäßig mehr wird. Es kann also nicht passieren (wie
      Du wohl vermutest), das mehr Brutto zu weniger Netto führt.
      Es ist theoretisch möglich, daß mehr Brutto zu weniger Netto führt!
      Das rührt daher, daß diese "Formeln" (§ 32a EStG) eine Rundung auf den nächsten durch 54 ohne Rest teilbaren Betrag vorschreiben.
      Zu sehen ist dies auch an den Einkommensteuertabellen :
      zB. Grundtabelle 1999:

      zvE = 13.067 ESt = 0 Netto = 13.067
      zvE = 13.068 ESt = 12 Netto = 13.056; Diff. DM 11,00 weniger

      oder

      zvE = 45.197 ESt = 9.324 Netto = 35.873
      zvE = 45.198 ESt = 9.342 Netto = 35.856; Diff. DM 17,00 weniger

      u.s.w.

      Es hält sich also in Grenzen.


      MfG
      Undine

      • Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
        Re^3: Steuertabellen

        Hi Undine, ich muß dir mal widersprechen :-)
        macht doch nichts ;-) Das rührt daher, daß diese "Formeln" (§ 32a EStG) eine Rundung
        auf den nächsten durch 54 ohne Rest teilbaren Betrag
        vorschreiben.
        ...das hab ich zugegebenerweise einfach ignoriert. Hast natürlich recht, aber es macht einen ja nicht gar so arm...

        Gruß,
        Micha

  2. Antwort von nach 8 Tagen hilfreich
    Re: Steuertabellen

    Am besten, Du lädst Dir mal noch 'Nettoeinkommen Pro' (eine Shareware) von www.nettoeinkommen.de - da geht das dann superkomfortabel.

    Gruß
    Ralf

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