BaFög-Grenze: brutto oder netto?

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:
Student A. betreibt neben seinem Studium eine „Multimediaagentur“, in der er Computer-Support und Webdesign anbietet.
Dies macht er, um sein Taschengeld aufzubessern - nicht zuletzt, um sich manchmal eine Alternative zum langweiligen Mensa-Essen leisten zu können.

Nun ist er im Zweifel, was die Grenze von 4330,36€, von der er gelesen hat, zu sagen hat - „darf ich meinen Kunden nun insgesamt 4330,36€ in Rechnung stellen oder darf ich diese 4330,36€ nach Abzug der abzuführenden MWSt. verdienen, also insgesamt 5023,22€ in Rechnung stellen?“.
Er ist nun unsicher, habt ihr eine Idee?

Daniel

Hi,

es wäre hilfreich, wenn du angeben würdest, wo du die " Grenze von 4330,36€" gefunden hast.

Mit brutto oder netto hat die Frage nach Umsatzsteuer auch nichts zu tun…

Ich versuch mal eine Antwort auf das was ich mir zusammengereimt habe…

Die Umsatzsteuer ist immer an das Finanzamt abzuführen, wenn sie gesondert ausgewiesen wird. Sie wird dir also nicht helfen, das Mensaessen zu umgehen. Von den Einnahmen aus der Tätigkeit sind Betriebsausgaben abzugsfähig. Dieser Gewinn wird dann bei steuerlichen Grenzen verglichen.

Falls ich danebenliege, bitte den Sachverhalt genauer beschreiben…

Viele Grüße
C.

Hallo C,

wahrscheinlich habe ich mich wirklich etwas undeutlich ausgedrückt - das mit dem Mensa-Essen war ironisch gemeint; wollte ausdrücken, dass der Student arbeitet, um etwas mehr Taschengeld zur Verfügung zu haben und sich damit ab und an etwas besseres als das Essen in der Mensa leisten zu können :wink:
Mittlerweile habe ich allerdings schon eine Seite gefunden, wo genau beschrieben ist, wie man zu rechnen hat…
(http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php)
Daraus geht hervor, dass bei nicht-selbstständiger Arbeit die Grenze ungefähr bei 4206€ liegt, bei selbstständiger Arbeit (leider) noch deutlich tiefer.

Danke für die Hilfe + erfolgreiches 2005,

Daniel