Hallo,
Dividenen fallen ja meines Wissens auch unter den (Zins-)Freistellungsauftrag. Gehe ich richtig in der Annahme, daß nur die Hälfte der erwarteten Dividendenzahlungen freigestellt werden müssen nach dem aktuell gültigen Halbeinkünfteverfahren und daß bei Fehlen eines Freistellungsauftrages die ggf. (zuviel) abgeführte Steuer über eine Einkommenssteuererklärung zurückgeholt werden kann, also genauso wie bei Zinsen?
Hallo,
danke. Aber gab es da nicht noch etwas anderes, was Dividendeneinkünfte von Zinseinkünften unterscheidet? Ist die andere Hälfte der Dividenden dann (für mich) steuerfrei, weil ja bereits im Unternehmen durch die Körperschaftssteuer versteuert? Gab es da nicht einmal eine Regelung, daß diese (bereits abgeführte Körperschaftssteuer) auch auf meine Steuerschuld angerechnet wird?
Oder ist es wirklich so einfach?
Hallo,
Aber gab es da nicht noch etwas anderes, was
Dividendeneinkünfte von Zinseinkünften unterscheidet? Ist die
andere Hälfte der Dividenden dann (für mich) steuerfrei, weil
ja bereits im Unternehmen durch die Körperschaftssteuer
versteuert? Gab es da nicht einmal eine Regelung, daß diese
(bereits abgeführte Körperschaftssteuer) auch auf meine
Steuerschuld angerechnet wird?
Beim alten Verfahren, dem sogenannten „Anrechnungsverfahren“ wurde die Körperschaftssteuer und die Kapitalertragssteuer angerechnet, dafür waren die Erträge zu 100% steuerpflichtig.
Beim neuen Verfahren, dem sogenannten „Halbeinkünfteverfahren“ ist die Körperschaftssteuer nicht mehr anrechenbar, zum Ausgleich sozusagen sind die Erträge nur zu 50% steuerpflichtig, d.h. der Freibetrag wird auch nur mit 50% des Ertrages belastet.
Zinseinkünfte sind nach wie vor zu 100% steuerpflichtig und belasten auch den Freibetrag zu 100%.
Grüße
Sebastian