Steuerklasse bei Ehepartner im Ausland

Hallo liebe Experten,

kann man eigentlich als Deutscher auch die Lohnsteuerklasse 3 beantragen, wenn man mit einem Ausländer verheiratet ist, der im Ausland lebt, der Deutsche aber in Deutschland lebt und arbeitet? Würde es einen Unterschied machen, wenn der Ehepartner im nichteuropäischen Ausland leben würde? Wie würde dann der Jahresausgleich vonstatten gehen, da ja nicht zusammen veranlagt werden könnte, da ja keine gemeinsame Steuerpflicht bestünde.

Sehe ich das richtig, wenn ich (als absoluter Laie) behaupte, in dem Fall ist Steuerklasse 3 nicht drin, sondern es wird weiterhin einfach mit Klasse 1 besteuert? Obwohl, rein rechtlich gilt man ja trotzdem als verheiratet… Hmmmm… Ich komme hier nicht weiter. Ich bin in einer gedanklichen Sackgasse und würde mich über Informationen darüber freuen.

Welche steuerrechtlichen Probleme/Vorteile brächte diese Konstellation sonst noch mit sich? Und ansonsten?

Vielen Dank schonmal

Herzliche Grüße
Anja, die sich in der Nachtschicht die merkwürdigsten Gedanken macht :wink:

Hallo liebe Experten,

kann man eigentlich als Deutscher auch die Lohnsteuerklasse 3
beantragen, wenn man mit einem Ausländer verheiratet ist, der
im Ausland lebt, der Deutsche aber in Deutschland lebt und
arbeitet?

Können schon, nur ob man Erfolg damit hat…

also Spaß beiseite, von vorne
Nach § 26 EStG
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p26.html
müssen beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sein.

Die unbeschränkte Steuerpflicht findet man in § 1 EStG
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p1.html
(übrigens, die Fundstellen sind alle in der aktuellen Gesetzesfassung
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/ )

Wenn ein Ehegatte keinen Wohnsitz und auch nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist er nicht unbeschränkt steuerpflichtig und es kann keine Zusammenveranlagung durchgeführt werden. Der andere Ehegatte erhält dann Steuerklasse 1 und es wird eine Einzelveranlagung (wie unverheiratet) durchgeführt.

Das wäre aber einfach zu einfach :wink:, deshalb gibt es noch
§ 1 Abs. 3 EStG (siehe § 1 EStG)
==> wenn überwiegend inländische Einkünfte erzielt werden

und § 1a EStG
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p1a.html
==> für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (= Island, das Fürstentum Liechtenstein und Norwegen)

Bei weiteren Fragen, bitte eingrenzen, wo der Ehegatte lebt und was bzw. wo er arbeitet.

Viele Grüße
C.

Würde es einen Unterschied machen, wenn der

Ehepartner im nichteuropäischen Ausland leben würde? Wie würde
dann der Jahresausgleich vonstatten gehen, da ja nicht
zusammen veranlagt werden könnte, da ja keine gemeinsame
Steuerpflicht bestünde.

Sehe ich das richtig, wenn ich (als absoluter Laie) behaupte,
in dem Fall ist Steuerklasse 3 nicht drin, sondern es wird
weiterhin einfach mit Klasse 1 besteuert? Obwohl, rein
rechtlich gilt man ja trotzdem als verheiratet… Hmmmm… Ich
komme hier nicht weiter. Ich bin in einer gedanklichen
Sackgasse und würde mich über Informationen darüber freuen.

Welche steuerrechtlichen Probleme/Vorteile brächte diese
Konstellation sonst noch mit sich? Und ansonsten?

Vielen Dank schonmal

Herzliche Grüße
Anja, die sich in der Nachtschicht die merkwürdigsten Gedanken
macht :wink:

Hallo,

Bei weiteren Fragen, bitte eingrenzen, wo der Ehegatte lebt
und was bzw. wo er arbeitet.

Och nee, das reicht schon *lol* Es war tatsächlich bloß eine Überlegung. Danke schön :smile:

Viele Grüße
Anja