Dienstreise vs. Einsatzwechseltätigkeit

Hallo Steuerexperten,

mich beschäftigt zur Zeit folgender Fall.

Ein angestellter Unternehmensberater fährt über einen Zeitraum von knapp 7 Monaten täglich mit der Bahn an einen auswärtigen Einsatzort (Entfernung knapp 70 km).

Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bis zur steuerlichen Höchstgrenze wurden vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt (der Verpflegungsmehraufwand nur die ersten drei Monate, danach als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt).

Dazu nun meine Fragen:

  1. Ist dieser Fall nun als Dienstreise(n) oder als Einsatzwechseltätigkeit zu bewerten? Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Begriffen ist mir nicht ganz klar.

  2. Da Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bis zur steuerlichen Höchstgrenze ersetzt wurden, können dafür auch keine Werbungskosten geltend gemacht werden. Müssen dann in diesem Bereich auf der Anlage N auch keine Angaben gemacht werden?

  3. Ist es richtig, dass es eine Höchstgrenze gibt, wie lange der Arbeitgeber Fahrtkosten an den gleichen Einsatzort steuerfrei erstatten darf? Oder gilt (bzw. galt) das nur bei doppelter Haushaltsführung?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Viele Grüße

Sebastian

Hallo Sebastian

Ein angestellter Unternehmensberater fährt über einen Zeitraum
von knapp 7 Monaten täglich mit der Bahn an einen auswärtigen
Einsatzort (Entfernung knapp 70 km).
Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bis zur steuerlichen
Höchstgrenze wurden vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt (der
Verpflegungsmehraufwand nur die ersten drei Monate, danach als
steuerpflichtiges Arbeitsentgelt).
Dazu nun meine Fragen:

  1. Ist dieser Fall nun als Dienstreise(n) oder als
    Einsatzwechseltätigkeit zu bewerten? Die Abgrenzung zwischen
    diesen beiden Begriffen ist mir nicht ganz klar.

Dienstreise. (scheint ein einmaliger Vorfall zu sein)

Bei Einsatzwechseltätigkeit hat der Arbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte, sondern ist üblicherweise auf ständig wechselnden Arbeitsstellen eingesetzt. Typisches Beispiel - Bauarbeiter.

  1. Da Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand bis zur
    steuerlichen Höchstgrenze ersetzt wurden, können dafür auch
    keine Werbungskosten geltend gemacht werden. Müssen dann in
    diesem Bereich auf der Anlage N auch keine Angaben gemacht
    werden?

Du kannst eine Aufstellung über die Kosten und die Gegenrechnung der Erstattung machen, da weiß dein Finanzbeamter gleich Bescheid.

  1. Ist es richtig, dass es eine Höchstgrenze gibt, wie lange
    der Arbeitgeber Fahrtkosten an den gleichen Einsatzort
    steuerfrei erstatten darf? Oder gilt (bzw. galt) das nur bei
    doppelter Haushaltsführung?

Egal ob Einsatzwechseltätigkeit, oder Dienstreise, nach drei Monaten gilt der (Dienstreise)Ort als neue regelmäßige Arbeitsstätte. Verpflegungsmehraufwendungen können nicht mehr abgesetzt werden und die Fahrten nur noch mit der Entfernungspauschale.
(Die drei Monatsfrist bei einer doppelten Haushaltsführung gibt’s bei den Verpflegungsmehraufwendungen auch.)

Bye und schönes WE Nauraa