Hallo,
wenn jemand eine Rentenversicherung (Pensionskasse mit Bruttoentgeltumwandlung) abgeschlossen hat, muss er dann bei der Einkommenssteuererklärung auch die Anlage AV ausfüllen?
Rehallo,
Hallo,
wenn jemand eine Rentenversicherung (Pensionskasse mit
Bruttoentgeltumwandlung) abgeschlossen hat, muss er dann bei
der Einkommenssteuererklärung auch die Anlage AV ausfüllen?
Nää, nur bei Riestervertrag!
Gruß
Andi
Hallo und Nein, die Anlage AV ist nur bei einer Riesterrente auszufüllen
Nauraa
Wo liegt denn der Unterschied zwischen Riesterrente und Pensionskasse?
Gruss Herbert
Hallo Herbert,
Wo liegt denn der Unterschied zwischen Riesterrente und
Pensionskasse?
wie du schon geschrieben hast, du hast eine
Pensionskasse mit Bruttoentgeltumwandlung)
da liegt (u.a.) der Unterschied:
Riesterrente=Nettoentgeltumwandlung
Google doch mal nach diesen Begriffen und schmöker ein paar Minuten, dann wird dir einiges klarer.
z.B. http://www.gesichertes-leben.de/3719_1720.htm
Aber wie auch immer: Pensionskasse mit Bruttoentgeltumwandlung: Keine Anlage AV
Danke allen für Ihre Meinungen.
Wie ich hörte soll es einige Finanzbeamte geben, die trotzdem die Anlage AV haben möchten.
Nochmals Danke
Herbert