ich hätte ein Frage bezüglich der Absetzung eines Arbeitszimmers.
Ich bin 18 Jahre alt und habe mit einem Freund vor kurzem eine Firma
gegründet. Da ich das Gymnasium besuche und daher immer noch Schüler
bin wohne ich bei meinen Eltern. Ich habe mir allerdings mein Zimmer
eigens für die Firma (die im übbrigen nicht schlecht angelaufen ist)
neu eingerichtet. Ich bin auch fest davon überzeugt gewesen, dass ich
die kosten hierfür absetzen kann. Allerdings habe ich heute durch
Zufall etwas gelesen was mich beunruhigt hat : „…Die Einrichtung
eines Arbeitszimmers darf nicht für eine schädliche private
Mitbenutzung sprechen (kein Fernsehgerät bzw. Bett oder
Liegecouch)“… Leider treffen diese Einschränkungen auf mein Zimmer
zu. Aber es ist da ich wie gesagt noch Schüler bin die einzige
Möglichkeit ein Büro einzurichten.
Ich möchte sie fragen ob es nicht doch eine Möglichkeitt ggibt das
Geld das ich für mein Arbeitszimmer ausgegben habe (3000DM)
wiederzubekommen. Stichwort Vorsteuerüberschuß.
…Geld das ich für mein Arbeitszimmer ausgegben habe (3000DM)
wiederzubekommen. Stichwort Vorsteuerüberschuß.
Da scheint ein weit verbreitetes Mißverständnis vorzuliegen: Unter überhaupt keinen Umständen bekommst Du das Geld für die Einrichtung des Arbeitszimmers zurück. Jedenfalls nicht vom Finanzamt. Für geschäftlich genutzte Gegenstände kannst Du allerdings die gezahlte Umsatzsteuer - also Deine Vorsteuer - von der eingenommenen Mehrwertsteuer abziehen, sofern Du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.
Der Nettobetrag Deiner Investition schmälert Deinen Gewinn. Verteilt über die Nutzungsdauer der beschafften Gegenstände kannst Du diese abschreiben. Bei n-jähriger Nutzungsdauer kannst Du einen Bruchteil 1/n gewinnmindernd absetzen. Damit bekommst Du keineswegs die Investitionssumme erstattet, sondern brauchst für diesen Betrag lediglich keine Einkommenssteuer (oder bei Kapitalgesellschaft eben keine Körperschaftssteuer) zu bezahlen.
Beim Vorsteuerabzug wird es - sofern Du dazu berechtigt bist - keine Probleme geben, wenn es sich um büroübliche Gegenstände handelt (Schreibtisch, PC, Bürostuhl, etc.). Gleiches gilt für die Abschreibung. Kosten für den Raum selbst fallen doch überhaupt nicht an. Was Du irgendwo gelesen hattest, bezog sich sicherlich auf die Raumkosten, anteilige Miete oder Kaufpreis, Zinsen). Da ist es dann tatsächlich so, daß man die Raumkosten nur steuermindernd geltend machen kann, wenn der Raum nicht hauptsächlich privat genutzt wird. Dabei sprechen i. d. R. Fernseher, Bett und Kleiderschrank für eine überwiegend private Nutzung.
Gruß
Wolfgang
PS: Die Darstellung der Abschreibung soll nur den Sachverhalt erläutern, ist aber nicht vollständig.