Hallo Wissende,
wie lange hat jemand Zeit, der nicht das ganze Jahr über beschäftigt war, für das Jahr 2003 die Lohnsteuer-Rückerstattung zu beantragen evtl. über StB.
Wer weiß da Beschied?
Vielen Dank
Lala
Hallo Wissende,
wie lange hat jemand Zeit, der nicht das ganze Jahr über beschäftigt war, für das Jahr 2003 die Lohnsteuer-Rückerstattung zu beantragen evtl. über StB.
Wer weiß da Beschied?
Vielen Dank
Lala
Hi Lala !
Hier ist die Frage, ob überhaupt eine Erstattung zu erwarten ist. Hast du Arbeitslosengeld bezogen, unterliegt das dem Progressionsvorbehalt und ist nachträglich zu versteuern. Da kann es sogar zu einer Nachzahlung kommen. Hast du mehr als 410 € Arbeitslosengeld bekommen, musst du sogar eine Steuererklärung abgeben !
Der späteste Abgabetermin bei unter 410 € ALG ist der 31.12.2005, bei über 410 € ALG war (!) er schon am 31.05.04 !
Gruß
Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Peter
und Danke für die Antwort.
Aber in diesem Fall handelt es sich nur um eine Ferienarbeit während der Semesterferien.
Aber ich glaube, da war der Abgabetermin selbst über einene StB Ende 2004, d.h. ich hab’s wieder mal versemmelt, oder??
Gruß
Lala
+++
Hi Lala !
Hallo Wissende,
wie lange hat jemand Zeit, der nicht das ganze Jahr über
beschäftigt war, für das Jahr 2003 die
Lohnsteuer-Rückerstattung zu beantragen evtl. über StB.
Wer weiß da Beschied?Vielen Dank
LalaHier ist die Frage, ob überhaupt eine Erstattung zu erwarten
ist. Hast du Arbeitslosengeld bezogen, unterliegt das dem
Progressionsvorbehalt und ist nachträglich zu versteuern. Da
kann es sogar zu einer Nachzahlung kommen. Hast du mehr als
410 € Arbeitslosengeld bekommen, musst du sogar eine
Steuererklärung abgeben !
Der späteste Abgabetermin bei unter 410 € ALG ist der
31.12.2005, bei über 410 € ALG war (!) er schon am 31.05.04 !Gruß
Peter
Hallo Lala
: Aber in diesem Fall handelt es sich nur um eine Ferienarbeit
: während der Semesterferien.
: Aber ich glaube, da war der Abgabetermin selbst über einene
: StB Ende 2004, d.h. ich hab’s wieder mal versemmelt, oder??
Nein, für Antragsveranlagungen gilt eine Abgabefrist von zwei Jahren, du kannst also die ESt-erklärung noch bis zum 31.12.2005 abgeben. Ob deine Erklärung ein Stb macht, oder nicht ist egal.
: Hier ist die Frage, ob überhaupt eine Erstattung zu erwarten
: ist.
Ob eine Nachzahung oder eine Erstattung bei rauskommt ist egal, wichtig ist ob es sich um eine Antrags- oder Pflichtveranlagung handelt.
: Hast du Arbeitslosengeld bezogen, unterliegt das dem
: Progressionsvorbehalt und ist nachträglich zu versteuern. Da
: kann es sogar zu einer Nachzahlung kommen. Hast du mehr als
: 410 € Arbeitslosengeld bekommen, musst du sogar eine
: Steuererklärung abgeben !
: Der späteste Abgabetermin bei unter 410 € ALG ist der
: 31.12.2005, bei über 410 € ALG war (!) er schon am 31.05.04 !
Nein bei einer Antragveranlagung hat man zwei Jahre Zeit, bei Pflichtveranlagung länger.
Bye Nauraa
Hi Nauraa
: Hast du Arbeitslosengeld bezogen, unterliegt das dem
: Progressionsvorbehalt und ist nachträglich zu versteuern.
Da
: kann es sogar zu einer Nachzahlung kommen. Hast du mehr
als
: 410 € Arbeitslosengeld bekommen, musst du sogar eine
: Steuererklärung abgeben !
: Der späteste Abgabetermin bei unter 410 € ALG ist der
: 31.12.2005, bei über 410 € ALG war (!) er schon am
31.05.04 !Nein bei einer Antragveranlagung hat man zwei Jahre Zeit, bei
Pflichtveranlagung länger.
Genau das habe ich geschrieben !
Bei unter 410 € ist es eine Antragsveranlagung, darüber eine Pflichtveranlagung.
Und bei einer Pflichtveranlagung hat man nicht länger Zeit, sondern der gesetzliche Abgabetermin war der 31.05.04, die Festsetzungsfrist endet aber erst nach 4 Jahren.
Bye Nauraa
fragt sich Peter