Amazon.de Partnernet-Werbekosten als Gutschein

Wie sieht es aus, wenn Person X auf seiner nicht-kommerziellen Homepage Links zu Amazon schaltet, und damit ein paar Euro Werbekosten von Amazon verdient - müssen diese auf der Steuererklärung angegeben werden?
Wie sieht es aus, wenn keine Euros fließen, sondern Einkaufsgutscheine von Amazon geschenkt werden? Muss so etwas in die Steuererklärung?

Wie wäre das ganze für Person Y, der ein Gewerbe angemeldet hat - MUSS er sich dann die Werbekosten mit 16% Aufschlag bezahlen lassen und komplett in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aufnehmen?
Und was, wenn er lieber Gutscheine geschenkt bekommt?

Hallo Daniel,

zunächst einmal spielt es in der Konsequenz keine Rolle, ob die Verlinkung in bar oder mit Gutscheinen bezahlt wird (=an Bargeld statt).

Nun zur Besteuerung: Wenn hier permanent, also wiederholt Einnahmen erzielt werden, ist Deine Tätigkeit gewerblich geprägt und Du musst die Beträge versteuern. Zu berückichtigen wären dann aber auch Aufwendungen wie Internetgebühren usw., die in Zusammenhang mit den Einnahmen stehen.

Es wäre für mich auch denkbar, dass Du diese Einnahmen lediglich als „sonstige Einkünfte“ erklären kannst. Hier gäbe es die Möglichkeit, dass Erträge bis 470 € (?!?) nicht der Besteuerung unterliegen. Nach der genauen Gesetzesgrundlage muss ich mal nachforschen.

Wenn ein Gewerbetreibender mit Umsatzsteuerpflicht die Einnahmen erzielt muss er 16% daraus als Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Gruß
musician

Wenn ein Gewerbetreibender mit Umsatzsteuerpflicht die
Einnahmen erzielt muss er 16% daraus als Umsatzsteuer ans
Finanzamt abführen.

Gruß
musician

Amazon sitzt in Luxemburg, es sind 15% und es läuft ein Bisschen anders:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Zur Abwicklung wird m. W. eine Umsatzsteuer-ID-Nr benötigt.

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