Freistellungsauftrag bei VL?

Brauche ich für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen auch einen Freistellungsauftrag?
Danke!
Caro

nein (o.w.t.)
.

ganz anderer Meinung
Hallo Carolin,

solltest Du deine VL in Beteiligungen (Aktien, Aktienfonds) investiert haben, benötigst Du einen Freistellungsauftrag.

Für die Anlage der VL in Bausparen ist es erforderlich, das ANSarzulage oder Wohnungsbauprämie festgesetzt wurde, damit kein Steuerabzug auch ohne Freistellungsauftrag vorgenommen wird.

Gruß
Michael

stimmt (owt)

Für die Anlage der VL in Bausparen ist es erforderlich, das
ANSparzulage oder Wohnungsbauprämie festgesetzt wurde, damit
kein Steuerabzug auch ohne Freistellungsauftrag vorgenommen
wird.

Gruß Ivo

Sorry, war im falschen Beitrag…
Ich verstehe nicht ganz, was du schreibst.
Wie erkenne ich das denn?

Danke!

Caro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

owt

Brauche ich für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen
auch einen Freistellungsauftrag?
Danke!
Caro

Hier gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Am besten, Du schreibst mal an die Stelle, wo Du Deine VL anlegst - oder rufst dort mal an.
JoKu

Hallo Carolin,

nun das ist ganz einfach. Wenn Du du Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie bekommst, dann ist ein Freistellungsauftrag überflüssig (gem § 43 Abs. 1 Nr. 7b cc EStG). Ob du Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie bekommst, solltest du wissen, da du diese Anträge jedes Jahr erneut an das FA (Anlage VL) bzw. an die Bausparkasse schickst (Antrag auf Wohnungsbauprämie). Falls du die Grenzen nicht mehr so weist hier die Werte: ANSpZ = zu versteuerndes Einkommen (steht auf dem Steuerbescheid)für Ledige 17900 EUR 7 Verh. 35800 EUR, WoBPr = 25600 EUR / 51200 EUR.
Solltest du unsicher sein, schadet es überhaupt nichts, einen Freistellungsauftrag an die Bausparkasse zu schicken. Damit bist du immer auf der sichernen Seite.
Gruß
Michael