Wenn jemand Selbstständig ist und vom Geschäfts- auf das Privatkonto in unregelmässigen Abständen Geld überweist (Privatentnahme):
Wo genau muss dieser Entnahmebetrag in der Eink.st. ausgewiesen werden?
Es ist ja nicht - wie Gehälter an Dritte - unter Gehälter zu führen.
Für sehr baldige Antwort bin ich dankbar!
CH
Wenn jemand Selbstständig ist und vom Geschäfts- auf das
Privatkonto in unregelmässigen Abständen Geld überweist
(Privatentnahme):
Wo genau muss dieser Entnahmebetrag in der Eink.st.
ausgewiesen werden?
Es ist ja nicht - wie Gehälter an Dritte - unter Gehälter zu
führen.
Vorausgesetzt wir reden hier nicht von einer Kapitalgesellschaft,
die Privatentnahme an sich gar nicht. Sondern den am Jahresende aus der selbständigen Tätigkeit per EÜ-Rechnung oder Vermögensvergleich ermittelten Gewinn, unabhängig davon wie dieser verwendet wird/wurde.
Grüße
Chris
Hallo!
Noch eine kleine Hintergrundinformation dazu: Die Privatentnahmen bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft werden (so sollte es jedenfalls sein) bestritten aus erzielten Gewinnen. Sie mindern also nicht denn Gewinn, sondern nur die liquiden Mittel. Der Gewinn wird dann besteuert. Die Entnahme als solche gehört also nicht in die Steuererklärung.
Es kann aber sein, dass die damit bestrittenen Ausgaben als Sonderausgaben abziehbar sind. Denkbar wären hier beispielsweise Beiträge zu Privathaftpflicht-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung. Diese wären dann in den dafür vorgesehenen Zeilen des Mantelbogens (Seite 3) einzutragen. (Aber nicht deshalb, weil es Privatentnahmen sind, sondern nur wegen der Sonderausgabeneigenschaft, hier als Versicherung.
Ciao!
Nemo