Werbungskosten - Wege zw. Wohnung u. Arbeitsstätte

Ein Arbeitgeber wechselt im Laufe des Jahres 2004 den Wohnort. Ab dem 2.Quartal ergibt sich logischerweise eine neue Entfernung vom Wohnort zur Arbeitsstätte und die Zuständigkeit eines anderen Finanzamtes.

2 Fragen in diesem Zusammenhang:

1.) Muss der Arbeitnehmer bei seiner Steuererklärung aufgrund des Wohnortwechsels etwas an sein ursprünglich für das 1. Quartal 04 zuständige Finanzamt melden oder meldet er „alles“ für 2004 seinem neuen Finanzamt ?

2.) Wird der Weg zur Arbeitsstätte in den Zeilen 36 und 37 der Anlage N einfach entsprechend der Wohnortszugehörigkeit für 2004 aufgeteilt ?
d.h. z.B. für 90 Tage x km zur Arbeitsstätte aufgrund Wohnort -alt- und nach Umzug für 130 Tage y km zur Arbeitsstätte von Wohnort -neu- ?

Besten Dank im voraus für die Hilfe…

Ein Arbeitgeber wechselt im Laufe des Jahres 2004 den Wohnort.
Ab dem 2.Quartal ergibt sich logischerweise eine neue
Entfernung vom Wohnort zur Arbeitsstätte und die Zuständigkeit
eines anderen Finanzamtes.

2 Fragen in diesem Zusammenhang:

1.) Muss der Arbeitnehmer bei seiner Steuererklärung aufgrund
des Wohnortwechsels etwas an sein ursprünglich für das 1.
Quartal 04 zuständige Finanzamt melden oder meldet er „alles“
für 2004 seinem neuen Finanzamt ?

Die Steuererklärung geht an das ‚neue‘ Finanzamt

2.) Wird der Weg zur Arbeitsstätte in den Zeilen 36 und 37 der
Anlage N einfach entsprechend der Wohnortszugehörigkeit für
2004 aufgeteilt ?
d.h. z.B. für 90 Tage x km zur Arbeitsstätte aufgrund Wohnort
-alt- und nach Umzug für 130 Tage y km zur Arbeitsstätte von
Wohnort -neu- ?

Ja

Gruß JoKu

Ein Arbeitgeber wechselt im Laufe des Jahres 2004 den Wohnort.
Ab dem 2.Quartal ergibt sich logischerweise eine neue
Entfernung vom Wohnort zur Arbeitsstätte und die Zuständigkeit
eines anderen Finanzamtes.

2 Fragen in diesem Zusammenhang:

1.) Muss der Arbeitnehmer bei seiner Steuererklärung aufgrund
des Wohnortwechsels etwas an sein ursprünglich für das 1.
Quartal 04 zuständige Finanzamt melden oder meldet er „alles“
für 2004 seinem neuen Finanzamt ?

2.) Wird der Weg zur Arbeitsstätte in den Zeilen 36 und 37 der
Anlage N einfach entsprechend der Wohnortszugehörigkeit für
2004 aufgeteilt ?
d.h. z.B. für 90 Tage x km zur Arbeitsstätte aufgrund Wohnort
-alt- und nach Umzug für 130 Tage y km zur Arbeitsstätte von
Wohnort -neu- ?

hallo,

100 -alt- und 135 -neu-

gruß vom inder

Hallo Inder,

wenn Du so großzügig aufrundest mußt Du aber einen sehr bequemen Bearbeiter erwischen, damit es reibungslos durchlaufen soll. Manche Kollegen reagieren leicht verärgert, wenn man sie verarschen will und nicht gerade einer Berufsgruppe angehört, bei der 235 T. normal sind. Dies kann sich bei den übrigen WK dann manchmal als Fehler erweisen.
Gruß
Michael

hallo michael,

ich setz immer die 235 an, wenn nix besonderes weiter vorliegt - in 98% der fälle werden die auch durchgewunken - und ich hab etwa 150-200 fälle pro jahr…

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Hallo Inder!

und ich hab
etwa 150-200 fälle pro jahr…

Dann bist Du einer von denen der dem „Dummerle“ so eine hohe Rechnung macht…

Gruß Feudelio

hallo,

ein dummerle hatte ich noch nie - immer nur den gehörnten, der nachher schön latzen durfe - ich erlaube mir auch klarzustellen, dass das mit dem dummerle nicht auf meinem mist gewachsen war - ich mach auch nicht die rechnung - nur erfüllungsgehilfe…

gruß vom inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo !

ein dummerle hatte ich noch nie - immer nur den gehörnten, der
nachher schön latzen durfe - ich erlaube mir auch
klarzustellen, dass das mit dem dummerle nicht auf meinem mist
gewachsen war - ich mach auch nicht die rechnung - nur
erfüllungsgehilfe…

Das mit dem „Dummerle“ war ich.Mein Mist.

Gruß Feudelio