Autoschaden und Umsatzsteuer

hallo,
wenn jemand als umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler einen Autoschaden hat, der von der Vollkaskoversicherung übernommen wird, bleibt ein Eigenanteil und die Mehrwertsteuer vom Autobesitzer zu zahlen. Können diese Kosten einfach als Betriebsausgaben, bzw. in der USt-Voranmeldung mit der USt. verrechnet werden oder gibt es da eine andere Vorgehensweise, die steuerlich zu beachten ist.

Danke und Gruß, Birgit

hallo,

eigenanteil = BA
gezahlte umsatzsteuer = vorsteuer + BA

… sonst nix besonderes zu beachten

gruß vom inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]