Liebe Experten,
zwei kurze Fragen:
Kommen zweifelhafte Forderungen nicht mit in die Bilanz? Ich habe nämlich einen Saldo auf 1460 (zweifelh. Fg.), aber in der Bilanz erscheint die Position nicht.
Und:
Ab welcher Umsatzgröße muss ein Unternehmer bilanzieren??
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!
Anna
Hallo!
Zweifelhafte Forderungen gehören in die Bilanz. Soweit sie nicht werthaltig erscheinen, ist eine separate Einzelwertberichtigung vom Nettobetrag zu bilden.
Ab welcher Umsatzgröße muss ein Unternehmer bilanzieren??
Nach Steuerrecht § 141 AO nach Aufforderung durch das Finanzamt bei Gewerbetreibenden mit JU ab 350TEUR.
Nach Handelsrecht (über § 140 AO auch steuerlich) ohne Aufforderung und unabhängig vom Umsatz bei Vollkaufleuten oder Personen-/ Handelsgesellschaften iSd. §§ 1 ff. HGB. Ausnahmsweise keine Buchführungspflicht bei Kleingewerbetreibenden. Das sind solche, die keinen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ führen.
Einzelheiten wurden hier erst kürzlich erörtert, einfach mal ein wenig „stöbern“.
Ciao!
Nemo