Computer-Peripherie Geräte unter 800.-- abschreibn

Hallo!
Hatte auch gerade nen Anruf von der netten Dame! Sie möchte meine Computer-Peripherie, wie Monitor, Scanner etc., was in der Anschaffung unter 800.-- DM liegt, jetzt schön auf fünf Jahre verteilen.

Ich meine, es gäbe schon ein Urteil, bei dem diesem erfolgreich wiedersprochen wurde.

Kann mir da jemand die Quelle zu nennen?

Danke Marian

Hi
Die Dame hat leider recht, da diese Geräte nicht eigenständig nutzbar sind, gehören Sie zum PC, und nicht zu den geringwertigen, anders wäre es z.B bei einem Drucker der gleichzeitig auch selbständig faxen kann.

Gruß

Nachtrag!
Allerdins sind fünf Jahre etwas lang, hier gibt es die Möglichkeit die Abschreibung auf 3 Jahre zu verkürzen, wenn die Dame will. Also nett sein.

Cu

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Ist das bescheuert!

Da schreibe ich einen Scanner für 79.-- DM über 3 oder 5 Jahre ab.

Ich hau das in eine Inventarliste, ich schreibs ab, ich nehms wieder raus. Der Steuerberater schaut sich das an.

Da werden mehr Kosten produziert, als so ein Ding wert ist.
Unglaublich!

Ja ja, wenn es die Beamten nicht geben würde hätten wir es alle leichter, denk bloß mal was dich die Steuererklärungen (und Vorleistungen) Geld kosten. Aber dafür kannst Du ja alles andere, vom Kugelschreiber bis zum Klopapier abschreiben und Vorsteuer geltend machen. Auch das läppert sich.

Cu

Genau das meine ich ja.

Wenn ich mir nen Kugelschreiber für 850.-- DM kaufe, muss ich also die Miene für 1,95 auch auf Jahre abschreiben?

Naja, verdien ich halt in den Folgejahren weniger!

Gruss Marian

Hi Marian,

Wenn ich mir nen Kugelschreiber für 850.-- DM kaufe, muss ich
also die Miene für 1,95 auch auf Jahre abschreiben?

Nein, nur die 1. Mine, die ja im Kuli mit drin war.
Jede weitere Mine ist eine Ersatzbeschaffung / Rep., es sei denn, es ist eine bessere Mine, die den Wert des Kugelschreibers erhöht. … is alles nich so einfach *g*
Ansonsten müßte man ja jede Tankfüllung zum PKW aktivieren.

Am besten, Du nimmst nen Kuli für 799,00 DM, den kannst Du als GWG sofort abschreiben. :smile:))

Grmmppggggffff!
Wie sieht es denn aus, um wieder zu meinem Grundproblem zu kommen, wenn ich mir noch einen Computer für unter 800 DM

anschaffe! Ist der Monitor dann nicht auch voll in einem Jahr abschreibbar?

Ich ahne es schon, ich darf dann alles zusammenadieren und bin wieder über 800.-- DM. Stimmts?

Wie vor
Wenn PC und Monitor zusammen unter 800 DM kosten geringwertig, Grundsatz ist immer: alles was eingenständig nutzbar (alleine Nutzbar ist) und unter 800 DM, kannst Du sofort abschreiben.
Eine Grauzone ist meiner Ansicht, wenn du dir deine Ladeneinrichtung selber baust, (also Leisten, Bretter, Schrauben, Farbe usw. ) also zig Rechnungen vom Obi, etc.und alle unter 800 DM!
Aber alles zusammen am Schluß Ladentheke, Regale etc. ergibt, was sind die einzelnen Rechnungen dann?

gruß
franky

Hi Franky,

Eine Grauzone ist meiner Ansicht, wenn du dir deine
Ladeneinrichtung selber baust, (also Leisten, Bretter,
Schrauben, Farbe usw. ) also zig Rechnungen vom Obi, etc.und
alle unter 800 DM!
Aber alles zusammen am Schluß Ladentheke, Regale etc. ergibt,
was sind die einzelnen Rechnungen dann?

Das wären dann Herstellungskosten.
WG, die dem Betrieb länger als 1 Jahr zu dienen bestimmt sind mit ihren Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten zu aktivieren.
Für WG die weniger als DM 800,00 an AK/HK aufweisen können, besteht Bewertungsfreiheit. Dies ist eine Vereinfachungsregel.

MfG
Undine