Hallo,
angenommen ein Angestellter hat ein Gewerbe angemeldet (er ist Umsatzsteuerpflichtig und hat eine USt.Id.Nr.). Dieses Gewerbe bringt derzeit noch Verluste, die er in seiner Einkommensteuererklärung angeben möchte, um evtl. eine höhere Lohnsteuerrückerstattung zu bekommen.
Nun die Frage:
a) Unter welchem Punkt in der Einkommensteuererklärung könnte er die Verluste des „nebenberuflichen Gewerbes“ angeben und
b) müsste er den „Nettoverlust“ angeben, da sich die Steuerschuld bzw. Steuergutschrift ja über die Umsatzsteuererklärung ermittelt wird oder müsste er doch den Bruttoverlust auszuweisen?
Danke für Eure Tipps