AfA aus Anschaffungskosten Gebäude
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Sa, 5. Feb 2005
Bei der Bemessungsgrundlage für die AfA geht man von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aus. Wie rechnet man den Anteil für Grund und Boden aus den Anschaffungskosten heraus beim Kauf einer gebrauchten Immobilien oder muß man hier den Teil für Grund und Boden gar nicht herausrechnen und kann man die AfA aus den gesamten Anschaffungskosten berechnen??
Und kann man wenn man zb. die Immobilien in 2004 Kauf und erst ab dem Jahr 2005 Vermietungseinnahmen hat (da jetzt erst die Übergabe stattfindet) schon die Makler und Notargebühren (die in 2004 angefallen sind) anteilig bei der Steuererklärung 2004 geltend machen??
Und kann man wenn man zb. die Immobilien in 2004 Kauf und erst ab dem Jahr 2005 Vermietungseinnahmen hat (da jetzt erst die Übergabe stattfindet) schon die Makler und Notargebühren (die in 2004 angefallen sind) anteilig bei der Steuererklärung 2004 geltend machen??
