Frage zu Steuererklärung Anlage Kind

Hallo,

es geht um den Punkt 2 bei der Anlage Kind: „Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2004“

Folgender Fall: Bei einem Ehepaar hat die Frau ein (minderjähriges) Kind in die Ehe mitgebracht. Dieses ist ganzjährig bei der Mutter gemeldet. Das Kindergeld wird der Mutter ausgezahlt. Der Vater kommt seiner Unterhaltsverpflichtung zu 100% nach. Wieviel Kindergeld darf sie in Punkt 2 eintragen?

In der Elster-Hilfe heisst es dazu:
„Auch derjenige Elternteil hat einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung angerechnet werden kann. In diesen Fällen ist beim anderen Elternteil nicht das in voller Höhe ausgezahlte, sondern das halbe Kindergeld anzusetzen. Das gilt auch dann, wenn der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf einen Elternteil übertragen wurde.“

Und als Beispiel wird angeführt:
„Das 17-jährige Kind der geschiedenen Eheleute lebt bei der Mutter. Der Vater erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung. Das ihm zustehende Kindergeld wird ihm nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung angerechnet. Obwohl die Mutter das volle Kindergeld i. H. v. 154 € monatlich (1 848 € jährlich) erhält, hat sie in Zeile 2 nur das halbe Kindergeld (= 924 €) einzutragen. Der Vater hat die andere Hälfte einzutragen.“

Laut diesen Aussagen würde ich sagen, sie darf nur das halbe Kindergelt (924 €) eintragen. Was mich aber überlegen lässt, ist der Satz:
„Das ihm zustehende Kindergeld wird ihm nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung angerechnet.“

In der Urkunde für die Unterhaltsverpflichtung des Vaters heisst es nämlich:
„… Ab dem soundsovielsten monatlich 100,00 v.H. des jeweiligen Regelbetrags der jeweiligen Altersstufe nach § 1 RBVO. Die entspricht derzeit einem mtl. Zahlbetrag i.H.v. x € (x € abzgl. 0,00 € KiG-Anteil). …“

Und der Teil in der Klammer macht mich stutzig. Abzgl. 0,00 € Kindergeld. Heisst das jetzt, die Frau darf das ganze Kindergeld angeben?

Danke
Martin

Hab grad gemerkt, dass es für das Ehepaar günstiger ist, nur das halbe Kindergeld einzutragen. Deshalb formuliere ich die Frage um:

Heisst das jetzt, die Frau m u s s das ganze
Kindergeld angeben?

Hi Martin,

Kinder werden immer „halbiert“, das heißt, jedem Elternteil wird ein „halbes“ Kind zugerechnet.
Wenn also jeder Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt, der Vater durch Geldzahlungen, die Mutter durch Fürsorge, darf jeder Elternteil auch nur das halbe Kindergeld eintragen.

Gruß

peter

OK, danke. (o.T.)
o.T.