Hab gelesen, das die Kosten für Geburt und Schwangerschaft als aussergewöhnliche Belastungen absetzbar sind. Dazu gehören selbst getragene Aufwendungen für Krankenhaus und Arzt, Arznei- und Heilmittel, Hebamme sowie die Fahrt mit der werdenden Mutter ins Krankenhaus und wieder nach Hause.
Gilt das jetzt auch für die 10 (oder sinds sogar 40 Euro, da sich die Schwangerschaft auf 4 Quartale verteilt) Euro Praxisgebühr für den Frauenarzt?
Gilt das jetzt auch für die 10 (oder sinds sogar 40 Euro, da
sich die Schwangerschaft auf 4 Quartale verteilt) Euro
Praxisgebühr für den Frauenarzt?
Die Praxisgebühren gehören auch zu den agB. Egal bei welchem Arzt sie bezahlt wurden.
(Dachte immer bei Schwangerschaft entfallen die 10,-€ beim Frauenarzt, aber anscheinend nicht)