USt. Ich-AG
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mo, 7. Feb 2005
Hallo Steuerfüchse!
Mal angenommen, der Inhaber einer Ich-AG schreibt einem Kunden eine Rechnung über eine handwerkliche Dienstleistung über 90,- €
Die Umsatzbesteuerung erfolgt gemäß § 19 Abs. 2 USTG, die Umsatzsteuer darf gesondert in Rechnungen ausgewiesen werden - Vorsteuer darf unter den Voraussetzungen des § 15 USTG abgezogen werden.
Was bedeutet das genau?
Muss nur die USt. in Höhe von 14,40 € an das Finanzamt abgeführt werden und die restlichen 75,60 € wären der Gewinn, oder bekommt das Finanzamt mehr?
Was genau hat es mit der Vorsteuer auf sich?
Und welche Angaben muss die Rechnung enthalten?
Firmenname, Inhaber, Anschrift, UST-Nr., Bankverbindung sind drauf - fehlt noch was wichtiges?
Danke für Antworten,
Heike
Mal angenommen, der Inhaber einer Ich-AG schreibt einem Kunden eine Rechnung über eine handwerkliche Dienstleistung über 90,- €
Die Umsatzbesteuerung erfolgt gemäß § 19 Abs. 2 USTG, die Umsatzsteuer darf gesondert in Rechnungen ausgewiesen werden - Vorsteuer darf unter den Voraussetzungen des § 15 USTG abgezogen werden.
Was bedeutet das genau?
Muss nur die USt. in Höhe von 14,40 € an das Finanzamt abgeführt werden und die restlichen 75,60 € wären der Gewinn, oder bekommt das Finanzamt mehr?
Was genau hat es mit der Vorsteuer auf sich?
Und welche Angaben muss die Rechnung enthalten?
Firmenname, Inhaber, Anschrift, UST-Nr., Bankverbindung sind drauf - fehlt noch was wichtiges?
Danke für Antworten,
Heike
