Max. Pauschalwertberichtigung auf Forderungen

Hallo,

kurz und knapp: Was akzeptieren Finanzämter eigentlich als maximalen Prozentsatz für Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen?

Gruß und Danke,
Christian

Hallo Christian,

auch pauschal kann in Höhe der „betrieblichen Erfahrungswerte“ wertberichtigt werden, wenn man das Ritual erfüllt, den tatsächlichen Ausfall von (nicht zuvor einzelwertberichtigten) Forderungen in zurückliegenden Perioden zu dokumentieren. „Ritual“ deswegen, weil innerhalb eines formal sauberen Vorgehens inhaltlich ein wenig Kreativität möglich ist.

Wenn dieser Nachweis nicht geführt wird, ist bei 1% bereits Ende der Fahnenstange.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

auch pauschal kann in Höhe der „betrieblichen Erfahrungswerte“
wertberichtigt werden, wenn man das Ritual erfüllt, den
tatsächlichen Ausfall von (nicht zuvor einzelwertberichtigten)
Forderungen in zurückliegenden Perioden zu dokumentieren.
„Ritual“ deswegen, weil innerhalb eines formal sauberen
Vorgehens inhaltlich ein wenig Kreativität möglich ist.
Wenn dieser Nachweis nicht geführt wird, ist bei 1% bereits
Ende der Fahnenstange.

danke für die Antwort. Mich machte eine PWB von 3% stutzig, daher die Frage. Wenn ich Dich recht verstehe, ist so etwas dann möglich, wenn ein derartiger Satz im Rahmen der Erfahrungen der Vergangenheit liegt.

Grundsätzlich bleibt dann die Frage, ob sich das Unternehmen nicht eine andere Branche suchen sollte :wink:

Gruß,
Christian

Hallo nochmal,

Wenn ich Dich recht verstehe, ist so etwas
dann möglich, wenn ein derartiger Satz im Rahmen der
Erfahrungen der Vergangenheit liegt.

ja, das ist richtig. Wobei die restriktive Handhabung durch den Fiskus ziemlich frisch ist (ich glaube etwa 1998 konkretisiert). In KMU mit einem weder besonders erfolgreichen noch besonders stark rationalisierten Mahnwesen war ein „Standard“ von 2,5 - 3% bis in die 1990er Jahre bei der externen Bearbeitung durch Steuerkanzleien normal. Wurde auch üblicherweise nicht moniert, mit der Idee, dass etwa bei Bauunternehmen mit dieser PWB als einer großen Krabbelkiste auch entgangene Zinsen für verschleppte Zahlungen, Detailkürzungen durch fleißige Architekten/Bauleiter etc. - kurz jede Art von nachträglichen Erlösschmälerungen und am Eintreiben hängenden Aufwendungen abgedeckt sein sollte. Auch das Phänomen von Geisterforderungen, die z.B. bar per Hosentasche Chef bezahlt worden sind und nur deswegen in der Bilanz herumhängen, weil sich nie jemand um solche Seltsamkeiten wie Saldenbestätigungen kümmern konnte…

Aus dieser Praxis - die etwa bei Handelsunternehmen mit Umsatzrenditen um 2% ein bissel seltsam wirkt - könnte der vorliegende Fall noch herrühren.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Martin,

Bauunternehmen

mit Bau liegst Du schon sehr richtig :wink:

Gruß,
Christian