Arbeitszimmer im Eigenheim

Hallo,
wie macht man das denn eigentlich bei der Lohnsteuererklärung? Fiktive Miete (nach Mietspiegel) ansetzen oder was?
Danke,
HOFee

Hallo HOFee,

wie macht man das denn eigentlich bei der Lohnsteuererklärung?

Wahrscheinlich meinst Du nicht die Lohnsteueranmeldung, bei der das keine Rolle spielt, sondern die Einkommensteuererklärung.

Fiktive Miete (nach Mietspiegel) ansetzen oder was?

Nein, den Ansatz von anderen als tatsächlich angefallenen Aufwendungen gibts bloß bei den Reisekosten.

Wenn man den anteiligen Aufwand für ein häusliches Arbeitszimmer im Eigenheim berechnen will, muss die anteilige Abschreibung angesetzt werden. Die ist 2 v.H. der Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Häusern, die nach dem 31.12.1924 fertig gestellt wurden, und 2,5 v.H. bei Häusern, die vor dem 01.01.1925 fertig gestellt wurden. Um die auf das Haus entfallenden Anschaffungs- und Herstellungskosten zu kennen, muss man im Fall eines nicht selbst erstellten, sondern gekauften Objektes die AHK für Grund und Boden vom Kaufpreis abziehen.

Schöne Grüße

MM

Wahrscheinlich meinst Du nicht die Lohnsteueranmeldung, bei
der das keine Rolle spielt, sondern die
Einkommensteuererklärung.

Ja, genau die.

Wenn man den anteiligen Aufwand für ein häusliches
Arbeitszimmer im Eigenheim berechnen will, muss die anteilige
Abschreibung angesetzt werden. Die ist 2 v.H. der
Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Häusern, die nach dem
31.12.1924 fertig gestellt wurden, und 2,5 v.H. bei Häusern,
die vor dem 01.01.1925 fertig gestellt wurden. Um die auf das
Haus entfallenden Anschaffungs- und Herstellungskosten zu
kennen, muss man im Fall eines nicht selbst erstellten,
sondern gekauften Objektes die AHK für Grund und Boden vom
Kaufpreis abziehen.

Puh, da komme ich nicht ganz mit.

Zum einen: jährlich 2%, nehme ich an? Das ist ja u.U. eine ziemlich hohe Summe…
Zum anderen: angenommen, es handelt sich um eine ETW - wie rechnet man da die AHK für Grund und Boden ab?

Danke,
HOFee.

Hallo nochmal,

Zum einen: jährlich 2%, nehme ich an? Das ist ja u.U. eine
ziemlich hohe Summe…

aber auch diese kann bloß flächenanteilig dem Arbeitszimmer zugerechnet werden. Wenn ich mir eine ETW für 150 K€ vorstelle, davon vielleicht 20 K€ für Grund und Boden, bin ich mit 2% aus 130 K€ = 2.600 € p.a. für die ganze Wohnung dabei. Das ist deutlich weniger als die Miete.

Zum anderen: angenommen, es handelt sich um eine ETW - wie
rechnet man da die AHK für Grund und Boden ab?

Das ist eine tendenziell miese Fummelei. Beispiel für einen einfachen Fall: Grundstück 120.000 €, davon 1/6 Miteigentumsanteil, macht 20.000 €. Wenn die Wohnung jetzt in einem verzwatzelten Innenstadthaus liegt, mit sowas wie 37/270stel Miteigentumsanteil und in einer Lage, in der der letzte Verkauf eines puren, unbebauten Grundstückes kurz vor der 1948er Währungsreform stattgefunden hat, wird es ein bissel blöd. Es gibt Richtwerte bei den örtlichen Gutachterausschüssen, die für die Bewertung eingesetzt sind. Ein nicht schöner Fall aus dem Nähkästchen: Ich brauchte einen Anhaltswert für die (bilanzielle) Abwertung eines Grundstückes, das sich im Nachhinein als zum Bebauen bloß bedingt geeignet herausgestellt hatte: Wegen unregelmäßigen Setzungen des Untergrundes standen die Gebäude eines Gewerbeparks teilweise schon im Alter von drei Jahren auf halb sechse. Der Gutachterausschuss hatte zur Beurteilung des Wertes genau einen Vergleichswert in der Schublade: Präzise den Kauf des fraglichen Grundstückes ein paar Jahre vorher…

Krümelpickerei beiseite: Für den gegebenen Zweck halte ich es für aussichtsreich, etwa mal bei der finanzierenden Bank anzufragen. Oder bei Leuten, die sonstwie mit der Branche zu tun haben und den Ort kennen.

Schöne Grüße

MM

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Zum einen: jährlich 2%, nehme ich an? Das ist ja u.U. eine
ziemlich hohe Summe…

aber auch diese kann bloß flächenanteilig dem Arbeitszimmer
zugerechnet werden.

Schon klar…

Wenn ich mir eine ETW für 150 K€
vorstelle, davon vielleicht 20 K€ für Grund und Boden, bin ich
mit 2% aus 130 K€ = 2.600 € p.a. für die ganze Wohnung dabei.
Das ist deutlich weniger als die Miete.

Stimmt.

Zum anderen: angenommen, es handelt sich um eine ETW - wie
rechnet man da die AHK für Grund und Boden ab?

Krümelpickerei beiseite: Für den gegebenen Zweck halte ich es
für aussichtsreich, etwa mal bei der finanzierenden Bank
anzufragen. Oder bei Leuten, die sonstwie mit der Branche zu
tun haben und den Ort kennen.

Klingt nicht gut. Naja, danke für die Erhellung auf jeden Fall!

Hallo HOFee,

wie macht man das denn eigentlich bei der Lohnsteuererklärung?

Wahrscheinlich meinst Du nicht die Lohnsteueranmeldung, bei
der das keine Rolle spielt, sondern die
Einkommensteuererklärung.

Fiktive Miete (nach Mietspiegel) ansetzen oder was?

Nein, den Ansatz von anderen als tatsächlich angefallenen
Aufwendungen gibts bloß bei den Reisekosten.

Wenn man den anteiligen Aufwand für ein häusliches
Arbeitszimmer im Eigenheim berechnen will, muss die anteilige
Abschreibung angesetzt werden.

Wenn ich mich nicht sehr täusche : Zusätzlich anteilig Strom + Heizung + Abgaben an Gemeinde + Reparaturen .
Gruß
Karl

Hallo Karl,

schönen Dank für den Hinweis,

hiermit

Zusätzlich anteilig Strom +
Heizung + Abgaben an Gemeinde + Reparaturen.

hast Du einen bedeutenden Erfolg im Kampf gegen die Betriebsblindheit erstritten. Selbstverständlich geht es um sämtliche anteiligen Raumkosten!

Allerdings bloß dann, wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Zimmers mehr als 50 vH der gesamten Tätigkeit ausmacht oder wenn kein anderer (eigener) Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Begrenzt auf 1.250 € jährlich, falls das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. - § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG -

Schöne Grüße

MM

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Halb Hinweis - halb Frage:
Kann man nicht auch (anteilig!) die Zinsbelastung (ohne
Tilgung) absetzen, wenn das Eigenheim noch abbezahlt wird ?
Ich denke da wäre man anteilig schon recht nahe an einer „fiktiven“
Miete.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Halb Hinweis - halb Frage:
Kann man nicht auch (anteilig!) die Zinsbelastung (ohne
Tilgung) absetzen, wenn das Eigenheim noch abbezahlt wird ?
Ich denke da wäre man anteilig schon recht nahe an einer
„fiktiven“
Miete.

War es nicht so, dass man sowas nicht mehr kann, wenn man die Eigenheimzulage bekommt? Ich hatte das immer so verstanden, dass damit quasi alles abgegolten ist…

Hallo,
habe vor kurzem unsere Steuererklärung gemacht und dabei auch das Arbeitszimmer wieder mit absetzt (wurde bereits anerkannt).

Prinzipiel gliedert sich das Arbeitszimmer in anteilige Kosten (Verhältnis qm Arbeitszimmer zur Gesamtfläche des Hause bzw. Wohnung)
Dazu gehören die schon genannte Abschreibung, die Zinsen, Wasser, Strom, Heizung, Müll, Steuern, Versicherung, Reparaturen etc.
Nur für die Abschreibung:
Bei Kauf Haus/Grunstück als Einheit ist diese zu trennen. Ich habe für das Grundstück 1/3 und das 2/3 des Anschaffungspreises angesetzt.

Ferner kommen noch Kosten hinzu die auschließlich das Arbeitszimmer betreffen z.B. Schreibtisch, Reagale, Gardinen etc.

Bei ersten Mal ist das ziemlich aufwendig, aber bei mittlerweile dritten Mal gehts schon schneller.

Viel Spaß dabei
Haiko

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