Umsatzsteuer monatlich/ vierteljährlich

Hallo,

Herr A war bislang von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit. Nun hat er aber im letzen Jahr mehr als 512 Euro Umsatzsteuer eingenomen und entnimmt dem damaligen Schrieb vom Finanzamt mit der Befreiung, dass er dann nach § 18 Umsatzsteurgesetz ab sofort automatisch vierteljählrich bzw. monatlich eine Umsatzsteuervornameldung abgeben muss.
Er fragt sich, wann denn jetzt monatlich und wann vierteljährlich…
Herr A. wälzt den Gesetzestext und entnimmt diesem folgendes:

unter 512 Euro jährliche Umsatzsteuer => keine Umsatzsteuevoranmeldung
mehr als 6 136 Euro jährliche Umsatzsteuer=> monatliche Umsatzsteurvornamledung
zwischen 512 und 6136 Euro jährliche Umsatzsteuer => vierteljährlche Umsatzsteurvornameldung.

Hat Herr A den Text richtig verstanden?

Danke
Ayla

Hallo Ayla,

A hat den Text fast richtig verstanden.

Gemeint ist mit der jährlichen Umsatzsteuer allerdings Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer = Zahllast.

Ob die Umsatzsteuervoranmeldung nun monatlich oder vierteljährlich abzugeben ist, richtet sich nach der Zahllast.

Gruß

Peter