Anlage AUS, ist die Pflicht ?

Hallo,
wenn ich einen internationalen Aktienfond hätte,z.B.DWS Top 50 Welt,
müßte ich dann in jedem Fall die Anlage AUS beifügen obwohl ich weit unter dem Freibetrag von 1.421 Euro liegen würde ?

Danke für Antworten.

Gruß
Acelius

Hi Avelius,

du musst nur Angaben tätigen, die auch eine steuerliche Auswirkung haben.

Handelt es sich um „normale“ Zinseinkünfte, sind die sowieso auf der Anlage KAP anzugeben, Anlage AUS ist dann nur noch notwendig, wenn ausländische Quellensteuer einbehalten wurde und diese anzurechnen ist. Da du allerdings unter dem Sparerfreibetrag liegst, kann auch keine Quellensteuer angerechnet werden.
Mit anderen Worten: Anlage AUS braucht nicht abgegeben werden.

Etwas anders könnte der Fall liegen, wenn durch den Fonds Einkünfte erzielt werden, die in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegen. da ich den Fonds nicht kenne, kann ich dir dazu nichts sagen.
Sind aber solche Einkünfte vorhanden, müssen die auf der Rückseite der Anlage AUS angegeben werden.

Das ganze sollte aus der Erträgnisaufstellung ersichtlich sein, die dir die Bank am Jahresende zuschickt.

Wie immer im Steuerrecht: Kommt also drauf an !

Gruß

Peter

Hi !

wenn ich einen internationalen Aktienfond hätte,z.B.DWS Top 50
Welt, müßte ich dann in jedem Fall die Anlage AUS beifügen obwohl
ich weit unter dem Freibetrag von 1.421 Euro liegen würde ?

Nein. Die Anlage AUS (wegen Kapitalerträgen) muss nur abgeben, wer auch die Anlage KAP abgibt. Wer wegen Nichterreichens des Freibetrages die Anlage KAP nicht abgibt braucht also auch die AUS nicht unbedingt einzureichen. Im Zweifel aber sind in den Bescheinigungen der Bank auch noch anrechenbare ausländische Steuern enthalten. Diese kann man nur geltend machen, wenn man die AUS abgibt.

Daneben werden in der Anlage AUS auch noch andere Einkünfte als nur solche aus Kapitalvermögen erklärt.

BARUL76