Hallo,
wie würdet Ihr ein Arbeitszimmer ansetzen, wenn nur eine einzige Rechnung im Jahr geschrieben wurde? Für einen Monat?
Danke im Voraus
Hallo,
wie würdet Ihr ein Arbeitszimmer ansetzen, wenn nur eine einzige Rechnung im Jahr geschrieben wurde? Für einen Monat?
Danke im Voraus
Hi !
Das Steuerrecht legt üblicherweise bei einem solchen Sachverhalt die tatsächliche Nutzung zu Grunde. Wurde das Arbeitszimmer also 12 Monate lang genutzt, ist es auch 12 Monate lang anzusetzen. Gibt es eigentlich nur einen Hobbyraum, in dem auch der PC steht (und dieses soll nun als Arbeitszimmer gelten ohne das dort irgendwelche Arbeiten stattgefunden haben), dann entfällt die Möglichkeit des Ansatzes eines Arbeitszimmers.
Sie doch die Erstellung der Steuererklärung einfach mal wie ein gutes Verkaufsgespräch. Je besser du deinem Veranlagungsbeamten schamckhaft machst, warum die wozu wie lange dein Arbeitszimmer genutzt hast, umso mehr kannst du ansetzten. Wenn es da fakto darauf hinausläuft, dass du dich in diesem Zimmer einmal die Woche aus betrieblichen Gründen aufgehalten hast, scheidet der Abzug des Arbeitszimmers aber aus.
BARUL76