USt Erklärung trotz ruhendem Gewerbe ?

Hallo,

ich habe mich vor 1 1/2 Jahren selbstständig gemacht. Da das aber alles nicht so lief habe ich vor 1 Jahr mit dem FA vereinbart, dass ads Gewerbe ruht. Muss ich da trotzdem noch die USt-Erklärung bzw. -voranmeldung machen?

Dank Euch!

Ruf doch mal dort an (Deinen Sachbearbeiter) und frag, was sie meinen.
[[und erzähl uns mal, was er sagt]]

Viel Arbeit wär’s ja nicht. Eine Null ist rasch in die USt-Erklärung eingetragen. :wink:

Gruß JoKu

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