Hallo,
ein Student bekommt über ein halbes Jahr lang ein sozialversicherungsbeitragfreies Stipendium von der Firma in der er anschließend im gleichen Jahr nach seinem Abschluss fest angestellt wird. Das Stipendium u. das spätere Einkommen werden auf der Lohnsteuerkarte verzeichnet. Gibt es eine Möglichkeit in der Lohnsteuererklärung anzugeben, dass in der ersten Jahreshälfte das Einkommen frei von Lohnsteuer und frei von Sozialversicherungsbeiträgen war? Wird dieses bei der Lohnsteuererklärung berücksichtigt?
Vielen Dank.
Thomas
Hallo,
ein Student bekommt über ein halbes Jahr lang ein
sozialversicherungsbeitragfreies Stipendium von der Firma in
der er anschließend im gleichen Jahr nach seinem Abschluss
fest angestellt wird. Das Stipendium u. das spätere Einkommen
werden auf der Lohnsteuerkarte verzeichnet.
Der Gesamtlohn wird in der Anlage N als Lohn angegeben
Gibt es eine
Möglichkeit in der Lohnsteuererklärung anzugeben, dass in der
ersten Jahreshälfte das Einkommen frei von Lohnsteuer und frei
von Sozialversicherungsbeiträgen war? Wird dieses bei der
Lohnsteuererklärung berücksichtigt?
Die Einkommensteuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Der ohne Lohnsteuerabzug ausgezahlte Lohn gehört genauso zu den steuerpflichtigen Einnahmen wie später der reguläre Lohn. Auf die Sozialversicherungsfreiheit im ersten Halbjahr solltest du auf einem separaten Blatt kurz hinweisen.
Bei der Einkommensteuerveranlagung werden alle Werbungskosten und Freibeträge abgezogen, eine spezielle Berücksichtigung, dass für das erste Gehalt keine Lohnsteuer einzubehalten war, erfolgt nicht -sonst müsste man den späteren Lohn höher besteuern.
Viele Grüße
C.