Hallo Mike!
aber es soll mit ein paar :Hundert Euro getan
sein.
Du mußt auf Dauer Deinen Strohmann und Deine Briefkastenresidenz bezahlen. Von daher hast Du mit einer Ltd immer höhere Kosten als mit einer in D ansässigen GmbH.
Das Stammkapital darf man nicht zu den Gründungskosten zählen, denn dieses Vermögen ist ja nicht weg, sondern gehört dem Unternehmen, über das Du verfügst. Bei einer Ltd hast Du zudem den zweifelhaften Spaß, mit dem Recht eines anderen Landes umgehen zu müssen.
Zum Thema Haftung:
Nur leider haftet man da
unter Umständen) sein Leben :lang mit dem privaten :Vermögen.
Keine Rechtsform der Welt und keine Versicherung kann Dir dieses Risiko abnehmen. Übrigens haftet eine Kapitalgesellschaft nicht etwa nur mit ihrem Stammkapital, sondern mit allem, was da ist. Die Haftungsbeschränkung wird oft mißverstanden, sie betrifft nämlich nur die Anteilseigner, nicht das Unternehmen selbst und schon gar nicht den Geschäftsführer. Wenn sich aber ein Mensch aus Fleisch und Blut - auch der GF einer Kapitalgesellschaft - grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen muß, bekommt man ihn persönlich an den Kanthaken.
Das ist wie im Straßenverkehr. Du bist mit dem der Firma gehörenden Auto mit Dir bekannten technischen Mängeln, zugedröhntem Kopf zu schnell unterwegs. Keine Versicherung und keine Haftungsbeschränkung schützt Dich.
es gibt wohl keinen anderen :Beruf, wo man in einer :Sekunde einen Schaden von :mehreren Hunderttausend Euro :verursachen kann…
Ach Mike! Das ist in zahllosen Tätigkeiten der Fall. Ich baue Sachen, die in explosionsgefährdeten Bereichen oder in der Hochspannungstechnik eingesetzt werden. Was kostet eine Öl-Förderplattform im Meer? Welche Kosten entstehen, wenn jemand aufgrund eines Produktfehlers als schwerverbrannter entstellter und verstümmelter Mensch davon kommt? Ich schenke mir weitere Horrorszenarien. Ich hafte dafür jedenfalls persönlich. Dabei sind Haftungsumstände denkbar, aus denen nicht einmal per Insolvenz heraus zu kommen ist. Die Lösung heißt nicht Versicherung oder Kapitalgesellschaft, sie heißt Qualitätssicherung, Kontrolle und Dokumentation. Dazu ein klar definierter Gefahrenübergang, der bestimmt, wann Folgen meine Sache oder Sache des Kunden sind. Gegen vergleichsweise geringfügige Risiken (Versandschäden oder man bleibt mit dem Mantel im Büro des Kunden irgendwo hängen, reißt etwas vom Tisch) kann man sich für kleines Geld versichern. Der Rest ist durch die beschriebenen organisatorischen Maßnahmen auszuschließen. So sichere ich bestimmte Produkteigenschaften zu, die ich mit genau festgelegter Prüfprozedur dokumentiere. Davon abweichende Einsatzbedingungen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Das steht in den AGBs, auf jedem Angebot und auf jeder Auftragsbestätigung. Ich ziehe hinsichtlich Qualitätssicherung genau das durch, was ich während früherer Tätigkeit in einem Rüstungsunternehmen, bei einer Fluggesellschaft und bei einem Medizingerätehersteller lernte. Nur noch sorgfältiger, weil es mein eigener Kopf ist und nicht der von irgendwelchen Angestellten. In der Praxis heißt das erschöpfende Prüfung, sicherheitsrelevante Sachen werden zusätzlich extern geprüft und von vergossenen Probanden werden Stichproben geröntgt und anschließend aufgeschliffen, um eingeschlichene Veränderungen des Herstellprozesses rechtzeitig zu erkennen. Die Prüfung auf Eignung für den konkreten Einsatzfall obliegt dem Kunden. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind unmöglich, per Dokumentation jedes einzelnen Schrittes ist auch einfache Fahrlässigkeit gerichtsfest auszuschließen. Was bleibt, ist ein Lebensrisiko in homöopathischer Dosierung. Ich werde wohl eher von einem durch die Gegend segelnden Dachziegel erschlagen. Haftungsbeschränkung oder Versicherungen bieten keinen Ersatz für die zuweilen exzessive Prüferei des eigenen Tuns. In über 20 Jahren habe ich noch keine einzige Sicherheitsprüfung einem Angestellten überlassen. Wenn es um persönliche Verantwortung in letzter Konsequenz geht, läßt sich nichts delegieren. Ich fahr ja auch nicht los, weil der Beifahrer „rechts ist frei“ murmelt. Entweder hab ich die Situation mit eigenen Augen gesehen oder es passiert gar nichts.
Maßnahmen der Qualitätssicherung, erschöpfende Prüfungen, lückenlose Dokumentation und ein klar definierter Punkt des Gefahrenübergangs in die Verantwortung des Anwenders lassen sich auf jeden anderen Geschäftskundenbereich übertragen. Natürlich auch in der IT-Branche. Privatkunden sind eine etwas andere Baustelle.
Gruß
Wolfgang