Bilanzpflicht als Ltd

Hallo zusammen,

angenommen jemand war bisher selbstständig als Webdesigner und EDV-Techniker tätig (viele Kunden, definitiv keine Scheinselbstständigkeit). Er möchte aus Kostengründen keine GmbH gründen, sondern eine englisch Limited (die „Billig-GmbH“).

Wäre die betreffende Person dann zur Erstellung einer Bilanz verplichtet (bisher musste er als Freiberufler/Selbstständiger) nur eine Einnamen-Ausgaben-Rechnung führen.

Vielen Dank für die Einschätzungen.

Gruß,
Mike

Hallo Mike!

Er möchte aus Kostengründen :keine GmbH gründen, sondern :eine englisch Limited (die
„Billig-GmbH“).

Die Gründungskosten einer Ltd. sind i. d. R. deutlich höher als bei einer GmbH. Aber das wolltest Du ja gar nicht wissen.

Wäre die betreffende Person :dann zur Erstellung einer :Bilanz verplichtet (bisher :musste er als
Freiberufler/Selbstständiger)

Kapitalgesellschaften - dazu zählen auch Ltds - sind gemäß § 238 ff HGB und insbesondere nach § 266 und § 267 immer bilanzpflichtig. Freiberufler nach § 18 EStG sind grundsätzlich nicht bilanzpflichtig.

Ein ungebetener Rat: Die Sache mit der Ltd solltest Du Dir noch einmal überlegen. Neben etlichen weiteren Nachteilen, u. a. die schon erwähnten hohen Gründungskosten, handelst Du Dir bei jedem Lieferanten und bei allen Leuten, die Geld von Dir zu bekommen haben, gleich einen Warnhinweis in der Akte/Datei ein. Die vielleicht erhoffte Haftungsbeschränkung kannst Du in Sauer kochen (der Rest der Welt ist nicht total bekloppt, obwohl es zuweilen den Anschein hat). Die seriöseste und preiswerteste Methode ist die freiberufliche Tätigkeit (sofern das FA mitspielt) oder ein Einzelunternehmen.

Eine Ltd ist ein dauerhaft teurer und aufwändiger Weg für Leute, die in D rechtskräftig wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wurden und deshalb nicht GF einer GmbH sein dürfen. Daran merkst Du vielleicht, welcher Ruf Dir mit einer Ltd voraus eilt. Solchen Kandidaten guckt man sich mit äußerster Vorsicht an, bevor man ihm auch nur den kleinen Finger reicht. Außerdem verstecken sich hinter Ltds in D oft Leute mit dem (regelmäßig nicht funktionierenden) Wunsch, für das eigene Tun nicht einstehen zu wollen. Auch nicht gerade eine Empfehlung.

Gruß
Wolfgang

Hallo Mike!

Er möchte aus Kostengründen :keine GmbH gründen, sondern :eine englisch Limited (die
„Billig-GmbH“).

Die Gründungskosten einer Ltd. sind i. d. R. deutlich höher
als bei einer GmbH. Aber das wolltest Du ja gar nicht wissen.

Ich habe mich noch nicht sehr detailliert mit dem Thema beschäftigt - aber es soll mit ein paar Hundert Euro getan sein. Die laufenden Kosten wären irgendwo bei 200 Euro pro Jahr. Die Kosten für Buchhaltung ect. natürlich nicht eingerechnet; die fallen ja bei der GmbH ebenso an. Hast Du andere Informationen?

Jedenfalls muss man zur Gründung der Ltd. nicht gleich mehrere Zehn-Tausend Euro parat haben…

Wäre die betreffende Person :dann zur Erstellung einer :Bilanz verplichtet (bisher :musste er als
Freiberufler/Selbstständiger)

Kapitalgesellschaften - dazu zählen auch Ltds - sind gemäß §
238 ff HGB und insbesondere nach § 266 und § 267 immer
bilanzpflichtig. Freiberufler nach § 18 EStG sind
grundsätzlich nicht bilanzpflichtig.

besten Dank.

Ein ungebetener Rat: Die Sache mit der Ltd solltest Du Dir
noch einmal überlegen. Neben etlichen weiteren Nachteilen, u.
a. die schon erwähnten hohen Gründungskosten, handelst Du Dir
bei jedem Lieferanten und bei allen Leuten, die Geld von Dir
zu bekommen haben, gleich einen Warnhinweis in der Akte/Datei
ein. Die vielleicht erhoffte Haftungsbeschränkung kannst Du in
Sauer kochen (der Rest der Welt ist nicht total bekloppt,
obwohl es zuweilen den Anschein hat). Die seriöseste und
preiswerteste Methode ist die freiberufliche Tätigkeit (sofern
das FA mitspielt) oder ein Einzelunternehmen.

Nur leider haftet man da (unter Umständen) sein Leben lang mit dem privaten Vermögen. Berufshaftpflichtversicherungen im IT-Bereich (die dann im Schadensfall auch wirklich zahlen) sind unbezahlbar - zumindest für Gründer oder Berufseinsteiger (es gibt wohl keinen anderen Beruf, wo man in einer Sekunde einen Schaden von mehreren Hunderttausend Euro verursachen kann…

Eine Ltd ist ein dauerhaft teurer und aufwändiger Weg für
Leute, die in D rechtskräftig wegen einer Insolvenzstraftat
verurteilt wurden und deshalb nicht GF einer GmbH sein dürfen.
Daran merkst Du vielleicht, welcher Ruf Dir mit einer Ltd
voraus eilt. Solchen Kandidaten guckt man sich mit äußerster
Vorsicht an, bevor man ihm auch nur den kleinen Finger reicht.
Außerdem verstecken sich hinter Ltds in D oft Leute mit dem
(regelmäßig nicht funktionierenden) Wunsch, für das eigene Tun
nicht einstehen zu wollen. Auch nicht gerade eine Empfehlung.

Nunja, den besten Ruf genießt man wohl mit „Ltd.“ und englischer Adresse auf dem Briefpapier nicht…

Ich habe mich noch nicht sehr detailliert mit dem Thema
beschäftigt - aber es soll mit ein paar Hundert Euro getan
sein. Die laufenden Kosten wären irgendwo bei 200 Euro pro
Jahr. Die Kosten für Buchhaltung ect. natürlich nicht
eingerechnet; die fallen ja bei der GmbH ebenso an. Hast Du
andere Informationen?

Du willst eine ausländische Rechtsform gründen und hast dich damit noch nicht richtig beschäftigt!?!?!?!

Jedenfalls muss man zur Gründung der Ltd. nicht gleich mehrere
Zehn-Tausend Euro parat haben…

Wenn man genau ist 25.000 € - was man mit einer Einzelunternehmung auch gut aufbauen kann.

Nur leider haftet man da (unter Umständen) sein Leben lang mit
dem privaten Vermögen. Berufshaftpflichtversicherungen im
IT-Bereich (die dann im Schadensfall auch wirklich zahlen)
sind unbezahlbar - zumindest für Gründer oder Berufseinsteiger
(es gibt wohl keinen anderen Beruf, wo man in einer Sekunde
einen Schaden von mehreren Hunderttausend Euro verursachen
kann…

Mit ca. 1000 - 2000 € kommt man am Anfang mit der Versicherung hin (ich weiss das aus Erfahrung).

Ich verstehe gar nicht was du willst… Entweder du machst eine Einzelunternehmung und fängst ganz klein an oder gründest eine Kapitalgesellschaft, dafür solltest du aber auf jeden Fall auch Kapital mitbringen (und 25 000 € sind für eine GmbH m.E. sowieso wenig).

private company limited by shares Ltd.
Hallo,

Wolfgangs Einschätzung der Ltd ist völlig richtig.

Wer das Geld für eine deutsche GmbH nicht hat, sollte es grundsätzlich lassen.
Das Kapital, das man für die Gründung einer GmbH aufbringen muss, ist dann nicht weg, sondern ist das Geld, das dem Betrieb zur Verfügung steht. Will man dieses Geld nicht zweckbinden, kann man immer noch als Einzelunternehmen agieren.

Die Ltd hat auch umfangreiche Rechnungslegungspflichten und Offenlegungspflichten. Im Internet sind eigentlich nur Seiten zu finden, die einseitig informieren, da sie ein Interesse daran haben, Kunden für die Gründung einer Ltd zu finden.

In der Fachpresse stehen da schon eindeutigere Fakten: IStR 2004 Heft 24 enthält den Aufsatz auf Seite 873 Besteuerung und Rechnungslegung der britischen "private company limited by shares (Limited) - Teil II. Den Teil I habe ich gerade nicht parat. Beim Verlag kann man den Artikel sicher bestellen (mein Scanner lebt ständig auf Kriegsfuß mit mir, aber vielleicht bekommst du es auch vom Steuerberater oder auf Anfrage vom Finanzamt :wink:

Viele Grüße
C.

Hallo Mike!

aber es soll mit ein paar :Hundert Euro getan
sein.

Du mußt auf Dauer Deinen Strohmann und Deine Briefkastenresidenz bezahlen. Von daher hast Du mit einer Ltd immer höhere Kosten als mit einer in D ansässigen GmbH.

Das Stammkapital darf man nicht zu den Gründungskosten zählen, denn dieses Vermögen ist ja nicht weg, sondern gehört dem Unternehmen, über das Du verfügst. Bei einer Ltd hast Du zudem den zweifelhaften Spaß, mit dem Recht eines anderen Landes umgehen zu müssen.

Zum Thema Haftung:

Nur leider haftet man da :frowning:unter Umständen) sein Leben :lang mit dem privaten :Vermögen.

Keine Rechtsform der Welt und keine Versicherung kann Dir dieses Risiko abnehmen. Übrigens haftet eine Kapitalgesellschaft nicht etwa nur mit ihrem Stammkapital, sondern mit allem, was da ist. Die Haftungsbeschränkung wird oft mißverstanden, sie betrifft nämlich nur die Anteilseigner, nicht das Unternehmen selbst und schon gar nicht den Geschäftsführer. Wenn sich aber ein Mensch aus Fleisch und Blut - auch der GF einer Kapitalgesellschaft - grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen muß, bekommt man ihn persönlich an den Kanthaken.
Das ist wie im Straßenverkehr. Du bist mit dem der Firma gehörenden Auto mit Dir bekannten technischen Mängeln, zugedröhntem Kopf zu schnell unterwegs. Keine Versicherung und keine Haftungsbeschränkung schützt Dich.

es gibt wohl keinen anderen :Beruf, wo man in einer :Sekunde einen Schaden von :mehreren Hunderttausend Euro :verursachen kann…

Ach Mike! Das ist in zahllosen Tätigkeiten der Fall. Ich baue Sachen, die in explosionsgefährdeten Bereichen oder in der Hochspannungstechnik eingesetzt werden. Was kostet eine Öl-Förderplattform im Meer? Welche Kosten entstehen, wenn jemand aufgrund eines Produktfehlers als schwerverbrannter entstellter und verstümmelter Mensch davon kommt? Ich schenke mir weitere Horrorszenarien. Ich hafte dafür jedenfalls persönlich. Dabei sind Haftungsumstände denkbar, aus denen nicht einmal per Insolvenz heraus zu kommen ist. Die Lösung heißt nicht Versicherung oder Kapitalgesellschaft, sie heißt Qualitätssicherung, Kontrolle und Dokumentation. Dazu ein klar definierter Gefahrenübergang, der bestimmt, wann Folgen meine Sache oder Sache des Kunden sind. Gegen vergleichsweise geringfügige Risiken (Versandschäden oder man bleibt mit dem Mantel im Büro des Kunden irgendwo hängen, reißt etwas vom Tisch) kann man sich für kleines Geld versichern. Der Rest ist durch die beschriebenen organisatorischen Maßnahmen auszuschließen. So sichere ich bestimmte Produkteigenschaften zu, die ich mit genau festgelegter Prüfprozedur dokumentiere. Davon abweichende Einsatzbedingungen liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. Das steht in den AGBs, auf jedem Angebot und auf jeder Auftragsbestätigung. Ich ziehe hinsichtlich Qualitätssicherung genau das durch, was ich während früherer Tätigkeit in einem Rüstungsunternehmen, bei einer Fluggesellschaft und bei einem Medizingerätehersteller lernte. Nur noch sorgfältiger, weil es mein eigener Kopf ist und nicht der von irgendwelchen Angestellten. In der Praxis heißt das erschöpfende Prüfung, sicherheitsrelevante Sachen werden zusätzlich extern geprüft und von vergossenen Probanden werden Stichproben geröntgt und anschließend aufgeschliffen, um eingeschlichene Veränderungen des Herstellprozesses rechtzeitig zu erkennen. Die Prüfung auf Eignung für den konkreten Einsatzfall obliegt dem Kunden. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind unmöglich, per Dokumentation jedes einzelnen Schrittes ist auch einfache Fahrlässigkeit gerichtsfest auszuschließen. Was bleibt, ist ein Lebensrisiko in homöopathischer Dosierung. Ich werde wohl eher von einem durch die Gegend segelnden Dachziegel erschlagen. Haftungsbeschränkung oder Versicherungen bieten keinen Ersatz für die zuweilen exzessive Prüferei des eigenen Tuns. In über 20 Jahren habe ich noch keine einzige Sicherheitsprüfung einem Angestellten überlassen. Wenn es um persönliche Verantwortung in letzter Konsequenz geht, läßt sich nichts delegieren. Ich fahr ja auch nicht los, weil der Beifahrer „rechts ist frei“ murmelt. Entweder hab ich die Situation mit eigenen Augen gesehen oder es passiert gar nichts.

Maßnahmen der Qualitätssicherung, erschöpfende Prüfungen, lückenlose Dokumentation und ein klar definierter Punkt des Gefahrenübergangs in die Verantwortung des Anwenders lassen sich auf jeden anderen Geschäftskundenbereich übertragen. Natürlich auch in der IT-Branche. Privatkunden sind eine etwas andere Baustelle.

Gruß
Wolfgang

@ JCK

Besten Dank für Deine Antwort. Kannst Du mir näheres zu dieser Versicherung sagen? Zwei Versicherungsmakler haben mir bereits gesagt, es gäbe im IT-Bereich keine erschwinglichen Versicherungen, die sich im Schadensfall nicht mit allen Mitteln aus der Verantwortung winden…

Hallo Mike,

Deine Frage selbst wurde ja schon erschöpfend beantwortet.
Mir stellt sich die Frage „Warum?“ - Wolfgang hat ja schon ganz klar gesagt dass eine Ltd oder GmbH oder sonstige Kapitalgesellschaft DICH nicht vor Fehlern und deren Folgen schützt.
Welche Versicherungsfuzzis haben Dir denn gesagt dass es keine Versicherung gäbe die Dein Risiko übernimmt ohne sich im Schadensfall 'rauszureden?
Ich denke, selbst wenn die Versicherung gegen Bearbeitungsschäden und sonstige Haftpflichtansprüche im Jahr 5000 Euro kosten würde, käme sie Dich billiger als eine Ltd oder GmbH, und würde Dich ggf. auch tatsächlich schützen.
Ich hatte mal vor Jahren so eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Bearbeitungsfolgeschäden und Transportriskio (1500 Euro pro Jahr) bei Gerling. Frag doch mal bei denen genau nach.

Michael