Hallo,
gelten die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung als private Vorsorge-Aufwendungen, die in einer Einkommenssteuererklärung absetzbar wären?
Hallo,
gelten die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung als private Vorsorge-Aufwendungen, die in einer Einkommenssteuererklärung absetzbar wären?
Hallo,
gelten die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung
als private Vorsorge-Aufwendungen, die in einer
Einkommenssteuererklärung absetzbar wären?
Hi,
BU ist als VA i.R. der Höchstbeträge abziehbar.
2.2 ABC der Vorsorgeaufwendungen (VA)
Ausbildungsversicherung
VA, wenn wie Lebensversicherung ausgestaltet
Aussteuerversicherung
VA, wie Lebensversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
VA, wie Lebensversicherung
Dread-Disease-Versicherung
VA, wie Lebensversicherung [28]
Erbschaftsteuerversicherung
VA, wie Lebensversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
VA, wie Lebensversicherung [29]
Haftpflichtversicherung
Sonderausgabe , soweit nicht Betriebsausgabe oder Werbungskosten [30]
Hausratversicherung
Keine VA
Kaskoversicherung
Keine VA
Krankenhaustagegeldversicherung
VA, wie Krankenversicherung [31]
Krankentagegeldversicherung
VA, wie Krankenversicherung [32]
Krankenversicherung
VA
Loss-of-Licence-Versicherung
VA, wie Berufsunfähigkeitsversicherung [33]
Notopfer Krankenhaus
VA, wie Krankenversicherung [34]
Pensionskasse
Beiträge sind VA, wie Lebensversicherung
Pflegeversicherung
VA, Pflichtbeiträge fallen unter § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG, freiwillige Beiträge unter § 10 Abs. 1 Nr. 2c EStG (mit zusätzlichem Höchstbetrag, § 10 Abs. 3 Nr. 3 EStG)
Policendarlehen
VA, wie Lebensversicherung [35] wenn unschädlich verwendet
Rechtsschutzversicherung
Keine VA
Rentenversicherung
VA
Sozialversicherung
VA (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung)
Sterbegeldversicherung
VA, wie Lebensversicherung
Sterbekassen
Beiträge sind VA, wie Lebensversicherung
Unfallversicherung
VA, wenn nicht Betriebsausgabe oder Werbungskosten
Versorgungskasse
Beiträge sind VA
Hallo,
gelten die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung
als private Vorsorge-Aufwendungen, die in einer
Einkommenssteuererklärung absetzbar wären?
Hallo, Beiträge zur BU-Versicherung können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies hat mir das Finanzamt telefonsich bestätigt!!!
Hallo Franky,
das gilt meines Wissens aber nur, wenn die Firma die BU für den Mitarbeiter bezahlt, und dann sind es keine Werbungskosten, sondern Betriebsausgaben.
Beim selbstständigen Kleingewerbetreibenden
(wo treibt der sein kleines Gewerbe eigentlich hin? O.T.)
müsste also der seine BU vom Geschäftskonto zahlen und als Ausgabe in die Buchhaltung tun.
Ob das so ok ist?
Oder verwechselst Du bzw das von Dir befragte Finanzamt vielleicht Werbungskosten mit Vorsorgeaufwendungen?
Michael
Hi !
Beiträge zur BU-Versicherung können in voller Höhe als
Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies hat mir das
Finanzamt telefonsich bestätigt!!!
Dies ist vom rein rechtlichen Standpunkt leider absoluter Blödsinn. Ich gab ja zu, bei den fällen des Lohnsteuerhilfevereins dies auch zuzmindest immer zu versuchen. Wenn es aber scheitert und dies kommt in letzter Zeit immer häufiger vor, ist gesetzlich nur der Ansatz als Sonderausgabe (Vorsorgeaufwendungen) statthaft.
AUSNAHME: die BU-Versicherung deckt ausschließlich die durch den Beruf entstehende BU ab. Hab aber persönlich noch nie von einer solchen Versicherung erfahren. Zumeist sind auch die privaten Risiken, die zu einer BU führen, in die Verischerung eingeschlossen.
Und eine Aufteilung Werbungskosten/Sonderausgaben ist ebenfalls nicht zulässig.
ERGEBNIS: laut Gesetz ist nur der Abzug als Sonderausgabe möglich.
BARUL76
Hallo Du Neunmalkluger!!!
Ich habe erst kürzlich eine Fortbildung besucht, Reverent war ein Dr. einer Steuerfachschule. Dieser bestätigte mir persönlich, dass die Kosten für eine BU-Versicherung zu 100 % als Werbungskosten angegeben werden können und vom FA auch akzeptiert werden.
Also erst schlaumachen, dann antworten!!!
Beiträge zur BU-Versicherung können in voller Höhe als
Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies hat mir das
Finanzamt telefonsich bestätigt!!!Dies ist vom rein rechtlichen Standpunkt leider absoluter
Blödsinn. Ich gab ja zu, bei den fällen des
Lohnsteuerhilfevereins dies auch zuzmindest immer zu
versuchen. Wenn es aber scheitert und dies kommt in letzter
Zeit immer häufiger vor, ist gesetzlich nur der Ansatz als
Sonderausgabe (Vorsorgeaufwendungen) statthaft.
AUSNAHME: die BU-Versicherung deckt ausschließlich die durch
den Beruf entstehende BU ab. Hab aber persönlich noch nie von
einer solchen Versicherung erfahren. Zumeist sind auch die
privaten Risiken, die zu einer BU führen, in die Verischerung
eingeschlossen.
Und eine Aufteilung Werbungskosten/Sonderausgaben ist
ebenfalls nicht zulässig.ERGEBNIS: laut Gesetz ist nur der Abzug als Sonderausgabe
möglich.BARUL76