Hallo Steuerkenner,
Kann eine GmbH (IT Dienstleister) ein Sportgerät (Cross Trainer) absetzen?
Das Gerät sollen die Mitarbeiter und Geschäftsführer zur Trainig (in der Pause) benutzen.
Vielen Dank im Voraus!
Margita
Hallo Steuerkenner,
Kann eine GmbH (IT Dienstleister) ein Sportgerät (Cross Trainer) absetzen?
Das Gerät sollen die Mitarbeiter und Geschäftsführer zur Trainig (in der Pause) benutzen.
Vielen Dank im Voraus!
Margita
Hi !
Das ist immer die Wandelung auf einem schmalen Grat.
Absetzbar ist ein solches Gerät immer dann, wenn die Benutzung im „überwiegend betrieblichen Interesse“ liegt. Wenn sich also aufgrund irgendwelcher Untersuchungen in „Fachzeitschriften“ (Apotheken-Rundschau,…) ein Effekt einstellen soll, der der Leistungsförderung der Mitarbeiter zuträglich ist und das Training nicht überwiegend aus privaten Gründen betrieben wird, kann man es ansetzen.
Mir ist so, als wenn ich zu einem solchen Leistungssteigernden Vermögen bei Home-Trainern in der letzten oder vorletzten PM gelesen habe. Dabei ging es dann darum, dass sich die Intelligenz (dort definiert als die Fähigkeit, Probleme zu lösen) erhöht. Ist es also in dem jeweiligen Unternehmen notwendig, eine erhöhte Problemlösefähigkeit der Mitarbeiter zu erreichen, sollte man mal versuchen, an die Originalstudie heranzukommen.
Im zweifel erst mal ansetzen. Gestrichen werden kann es dann immer noch. Das führt bei einer GmbH allerdings evtl. nicht nur zu „nicht abzugsfähigen Beriebsausgaben“ sondern evtl. sogar zu einer „verdeckten Gewinnausschüttung“. Dies sollte aber für den speziellen Einzelfall mit einem Steuerberater in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
BARUL76
Hallo BARUL76,
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Gruß
Margita