Hi !
Aendert sich ueberhaupt steuerlich etwas fuer die deutsche
Staatsbuergerin oder bleibt der momentane Steuersatz gleich da
der andere Partner ja keine Steuern in Deutschland bezahlt??
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Nach § 1 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ist JEDE natürliche Person, die in Deutschland ihren „Wohnsitz“ oder „gewöhnlichen Aufenthalt“ hat, unbeschränkt steuerpflichtig. Jemand ist daher zurzeit in D steuerpflichtig. Wenn die Einkünfte die Höhe zum Steuern zahlen nicht erreichen und daher momentan keine Steuern anfallen, ändert dies nichts an dieser grundsätzlichen Steuerpflicht.
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Allgemein bekannt ist, dass Ehegatten gemeinsam zur Einkommensteuer zu veranlagen sind. Was nicht jeder weiss, dies gilt nur, wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind. Ob dies in diesem Fall auf den Ehemann zutrifft, kann ich ich nicht beurteilen. Gehe aber mal wegen des Hinweises weiter unten davon aus, dass der Ehemann Soldat der amerikanischen Streitkräfte ist, und daher in Deutschland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Eine Zusammenvernalagung ist daher nicht durchzuführen.
ERGEBNIS: momentan ändert sich für Jemand steuerlich nichts.
Und wie schaut es aus wenn jemand einen Job annimmt und von
der amerik. Seite bezahlt wird ( sprich einen Job in der
Kaserne ), muss man dann Steuern an Deutschland bezahlen weil
man ja eben die deutsche Staatsbuergerschaft hat??
Hier kommte es erstens ganz erheblich darauf an, wer das Geld bezahlt. Und zweitens, welche Staatsbürgerschaft, Jemand hat.
Für die Besteuerung mit den USA hat die Bundesrepublik das „Doppelbesteuerungsabkommen USA“ geschlossen. Dort findet sich im Artikel 19 folgendes:
„(1) a) Löhne, Gehälter und ähnliche Vergütungen sowie Ruhegehälter, die die Vereinigten Staaten, ihre Einzelstaaten oder Gebietskörperschaften an natürliche Personen, ausgenommen deutsche Staatsangehörige, zahlen, sind in der Bundesrepublik Deutschland steuerbefreit.“
Für mich stellt sich der Fall so dar, dass jemand deutscher Staatsangehöriger ist. Der Betrag ist daher in Deutschland steuerpflichtig. Es ist eine reguläre Steuererklärung (Einzelveranlagung) abzugeben.
BARUL76
PS: Im Zweifel kann in diesem Fall ein Steuerberater, vielleicht sogar ein Lohnsteuerhilfeverein (wenn er durch einen Steuerberater betrieben wird!) weitere Fragen beantworten. Die Themen mit dem Schwerpunkt internationales Steuerrecht sind nämlich allgemein im Wissen der steuerberatenden Zunft nicht all zu verbreitet. Die meisten Berater müssten sich auch auf ein solches Gespräch sicherlich vorbereiten oder könnten definitive Antworten erst nach einer Nachbearbeitungsphase geben.